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Retaxsichere Lösung

BMG spricht Machtwort zu Chargenübermittlung

Beim E-Rezept ist die Übermittlung der Chargenbezeichnung verpflichtend. Das stellt Apotheken vor Schwierigkeiten, die mit einem externen Verblisterer zusammenarbeiten. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband hatten in Verhandlungen keine retaxsichere Lösung gefunden. Jetzt hat aber das Bundesgesundheitsministerium (BMG) laut DAV-Vize Anke Rüdinger ein Machtwort gesprochen.
AutorKontaktPZ
Datum 17.11.2023  09:55 Uhr

Bei einem Arzneimittelrückruf müssen die Apotheken dabei mitwirken, die Ersatzansprüche der Krankenkassen gegenüber dem Hersteller durchzusetzen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) bestand aber zunächst Unsicherheit, was das konkret bedeutet – vor allem mit Blick auf das E-Rezept.

Nach gescheiterten Verhandlungen dazu zwischen DAV und GKV-Spitzenverband erfolgte Ende 2020 ein Schiedsspruch, wonach die Chargenbezeichnung mitgeliefert werden muss. Im Sommer 2021 habe man darauf hingewiesen, dass dies Apotheken vor ein unlösbares Problem stellt, wenn sie sich eines Verblisterers bedienen, so der DAV.

Problem für Blister-Apotheken

Rüdinger erinnert sich, dass der DAV sofort das Gespräch mit dem Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) gesucht habe. Schließlich gehe es darum, die Apotheken vor Retaxationsgefahren zu schützen. So sei etwa das Übermitteln einer Pseudo-Charge beziehungsweise das nachträgliche Liefern der Charge eruiert worden.

Der GKV-Spitzenverband habe aber wiederholt mögliche vertragliche Ausnahmeregeln abgelehnt. »Wir haben daher die Initiative ergriffen und bereits im Sommer 2022 das Bundgesundheitsministerium (BMG) auf das Problem aufmerksam gemacht. Mehrfach haben wir seitdem unter Einbindung des Ministeriums, der Softwarehäuser sowie der Gematik versucht, mit dem GKV-SV vertragliche Anpassungen beziehungsweise Ausnahmeregeln vorzunehmen«, so Rüdinger.

BMG gibt Richtung vor

Jetzt hat das Ministerium durchgegriffen. »Vor zwei Wochen hat das BMG in einem trilateralen Gespräch mit dem GKV-SV und uns ein Machtwort gesprochen und die vertragliche Ausnahmeregelung für solche Apotheken gefordert, die sich eines Verblisterers bedienen. Die technische Lösung, die wir nun mit dem GKV-SV abstimmen, entspricht einem Vorschlag, den wir bereits vor geraumer Zeit in den Ring geworfen hatten«, so Rüdinger.

Die DAV-Vize weist Vorwürfe des Bundesverbands patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) zurück, wonach GKV-Spitzenverband und der DAV eine Lösung verschleppt hätten. Seit mehr als zwei Jahren habe der DAV um eine Lösung gerungen. »Richtig ist, dass es nur durch die Beharrlichkeit des DAV dazu gekommen ist, dass auch die verblisternden Apotheken schon bald eine retaxationssichere Möglichkeit zur Chargenübermittlung beim E-Rezept erhalten.« Der BPAV sei dagegen an keinem der Gespräche mit dem BMG beteiligt gewesen.

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