BMG sieht wegen Engpässen keinen Handlungsbedarf |
Cornelia Dölger |
26.09.2024 14:00 Uhr |
Darauf geht das BMG nicht ein, sondern verweist darauf, dass die Regeln derzeit evaluiert würden; bis Ende 2025 müssten die Kassen sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dem BMG jeweils einen entsprechenden Bericht vorlegen.
Zudem prüfe das BMG derzeit die Erarbeitung von Standardzulassungsmonographien für paracetamol- und ibuprofenhaltige Arzneimittel in für Kinder geeigneten Darreichungsformen, die sich für eine Apothekenherstellung eignen. Die Länder hatten auf zügige Umsetzung gepocht.
Ebenso wollen sie eine nationale Bevorratungsstrategie. Das BMG verweist hierzu auf § 130a Absatz 8 Satz 10 SGB V, wonach pharmazeutischen Unternehmen für rabattierte Arzneimittel eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben ist – eine Neuerung durch das ALBVVG. Zudem beteilige sich Deutschland an der so genannten »Critical Medicines Alliance« und der »Joint Action on Stockpiling«, zählt das BMG auf. Ziel sei eine europäisch harmonisierte Lösung.