BMG setzt sich für Friedenspflicht beim E-Rezept ein |
Der Deutsche Apothekerverband begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums für eine Friedenspflicht beim E-Rezept. / Foto: IMAGO/Gutschalk
Wie der DAV heute mitteilte, hat das Bundesgesundheitsministerium am 20. Februar in einem Schreiben darum gebeten, dass aufgrund einer falschen oder unvollständigen Angabe der ärztlichen Berufsbezeichnung nicht mehr retaxiert werden soll. Der Brief ging unter anderem an den DAV, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Laut DAV fordert das BMG in dem Brief sowohl den GKV-Spitzenverband als auch die apothekerlichen, ärztlichen und zahnärztlichen Spitzenorganisationen dazu auf, zunächst eine Friedenspflicht zu vereinbaren. Anschließend solle das Datenfeld für die Berufsbezeichnung von einem Freitextfeld in ein strukturiertes Datenfeld mit allen möglichen Berufsbezeichnungen umgewandelt werden.
»Wir begrüßen es sehr, dass das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen auffordert, die Apotheken bei der Kostenerstattung nicht zu retaxieren, wenn auf den E-Rezepten die ärztliche Berufsbezeichnung falsch oder unvollständig vermerkt ist«, kommentierte Anke Rüdinger, stellvertretende Vorsitzende des DAV, den Vorstoß des Ministeriums. Der DAV erachte eine solche Friedenspflicht schon seit Jahresbeginn für notwendig. Die Apotheken dürften das Datenfeld nämlich nicht ändern und würden bei der Abrechnung somit unverschuldet belastet, hieß es in der Mitteilung des DAV.
»Der Ball liegt jetzt ganz klar im Spielfeld der Krankenkassen«, sagte Rüdinger. Sie appellierte an den GKV-Spitzenverband, die Friedenspflicht schnellstmöglich auszusprechen und alle Krankenkassen einzubinden. Die Apothekerschaft hätte sich als unbürokratischste Lösung das Löschen der Berufsbezeichnung vorstellen können, aber ein strukturiertes Datenfeld sei auch eine akzeptable Lösung. »Da vertrauen wir auf unsere ärztlichen und zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen, einen solchen Katalog baldmöglichst vorzulegen und abzustimmen«, betonte Rüdinger.
Um Retaxationsrisiken im Zusammenhang mit E-Rezepten für die Apotheken zu verringern, hatte die Apothekerschaft bereits im Januar vom BMG ein »Retax-Machtwort« gefordert. Erste Krankenkassen wie die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Nordost und die AOK Baden-Württemberg sicherten der Apothekerschaft bereits von sich aus zu, bei Formfehlern auf Retaxationen zu verzichten. In der vergangenen Woche forderte die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf der 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (21. AMVV-ÄndV), bei elektronischen Verordnungen auf die Berufsbezeichnung zu verzichten. Damit verfolgte die Bundesvereinigung das Ziel, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Angabe der Berufsbezeichnung auf E-Rezepten ein für allemal auszuräumen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.