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Versandhandel

BMG schließt Nachteile für Apotheken nicht aus

Rx-Rabatte sind Diskussionsthema bis hin zu Forderungen nach einem kompletten Rx-Versandverbot. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will angesichts der ausufernden Rabattaktionen »etwaigen Regelungsbedarf« prüfen. Unterschiedliche Vorgaben könnten für lokale Apotheken gegenüber der EU-Konkurrenz einen Nachteil darstellen.
AutorCornelia Dölger
Datum 19.08.2025  15:00 Uhr

Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist nicht zuletzt wegen der jüngsten Gerichtsentscheidungen zu Rx-Boni wieder akutes Diskussionsthema. Am 17. Juli hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Rx-Boni nach alter Rechtslage zulässig sind, worauf die Versender prompt weitere Rabattaktionen losließen. Am 31. Juli verhandelte der BGH wiederum in Sachen Werbung für Arzneimittel, hier soll es ein Urteil aber erst im November geben.

Vor dem Hintergrund der aggressiven Werbeaktionen der Versender, die ignorieren, dass trotz des Richterspruchs aus Karlsruhe die Rx-Preisbindung gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) gilt, appellierte ABDA-Präsident Thomas Preis gestern an die Politik. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) forderte Preis Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf, gegen die Rx-Rabatte vorzugehen. »Das ist ein klarer Gesetzesbruch. Hier muss der Staat eingreifen und dieses Verhalten bestrafen und unterbinden«, so Preis.

Bei der Regierungspressekonferenz kam das Thema Versandhandel gestern auf. Im Nachgang teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der PZ dazu mit, dass man hier »etwaigen Regelungsbedarf« prüfe. Denn für Apotheken in Deutschland seien Rabatte und Boni auf Rx verboten – aus guten Gründen. Wenn aber »ihre europäische Konkurrenz das anders handhabt, haben hiesige Apotheken einen Wettbewerbsnachteil«, so eine BMG-Sprecherin. 

Sorge sieht Länder in der Pflicht

Ministerin Warken hatte sich dazu unlängst in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe geäußert. »Die Arzneimittelversorgung darf nicht von Rabattversprechen abhängen. Und auch die Apotheken vor Ort dürfen nicht darunter leiden«, so Warken. Eine PZ-Nachfrage, wie Warken das Rx-Boni-Verbot in der Praxis durchsetzen will, ließ das BMG seinerzeit aber unbeantwortet.

In dieser Sache gab es dann Anfang August einen Vorstoß aus dem BMG. Staatssekretär Tino Sorge (CDU) plädierte dafür, die Länder bei Verstößen gegen die Preisbindung in die Pflicht zu nehmen.

Mit einem grundsätzlichen Verbot des Rx-Versandhandels ließe sich die Diskussion verkürzen, aber ob die Forderungen eine Chance auf Umsetzung haben, ist nach wie vor offen. Die Bundesregierung hält sich bedeckt. Nach Meinung der Opposition gibt es nicht viel Hoffnung. Wie Linken-Gesundheitssprecher Ates Gürpinar der PZ sagte, halte die Linke »angesichts der zögerlichen Haltung der Bundesregierung ein Verbot des Rx-Versandhandels für unwahrscheinlich«.

Dabei sei die Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit eine zentrale Aufgabe von Apothekerinnen und Apothekern. Diese Sicherheit lasse sich mit dem Versandhandel nicht gewährleisten, da die hohen Qualitätsanforderungen für Medikamente hier nicht erfüllt würden. Die Apotheken-Berichterstatterin der Grünen, Paula Piechotta, betonte gegenüber der PZ, dass »faire und verlässliche Rahmenbedingungen« für die Versorgung geschaffen würden, unabhängig vom Vertriebsweg.

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