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E-Rezept
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BMG pocht auf diskriminierungsfreie Apps

Apothekenplattformen müssen diskrimierungsfrei sein, wenn E-Rezepte über die entsprechenden Apps eingelöst werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat erneut klargestellt, dass eine App entweder von einer Apotheke allein genutzt werden muss oder alle Apotheken – kostenlos – gelistet sein müssen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 02.05.2024  15:44 Uhr

Makelverbot soll gewahrt werden

Die Anforderungen »keine Bevorzugung« und »diskriminierungsfreie Anbindung« bedeuten aus Sicht des BMG, dass die freie Apothekenwahl gewährleistet und daher eine Zuweisung an jede Apotheke möglich sein muss. Es solle sichergestellt werden, dass das Makelverbot beachtet wird. »Die freie Apothekenwahl wird beispielsweise eingeschränkt, wenn eine Einlösung bei der Apotheke mittels App nur möglich ist, wenn diese den Anbieter der App dafür bezahlt hat«, heißt es aus der Antwort des Ministeriums.

Die Ausnahmeregelungen sollen Versicherten laut dem BMG ermöglichen, ihre E-Rezepte diskriminierungsfrei bei allen Apotheken einzulösen. Wie Plattformbetreiber unter diesen Vorgaben ein Geschäftsmodell entwickeln wollen, überlässt das Ministerium dem Markt: »Die vor dem gesetzlichen Hintergrund gegebenen Möglichkeiten zur Monetarisierung des Angebots liegen in der Zuständigkeit des Anbieters.«

Während die Versender also mit ihren exklusiven Apps am Markt sind, müssen sich Zusammenschlüsse von Apotheken überlegen, wie sie eine diskriminierungsfreie Anbindung hinbekommen. Die White-Label-Lösung, bei der die Apotheke eine »Blanko-App« individualisiert, scheint eine rechtlich zulässige Antwort zu sein, allerdings fällt dann die Auswahl verschiedener Apotheken weg. 

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