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Vorhabenplanung
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BMG plant ohne Honoraranpassung

Auf seiner Vorhabenliste skizziert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Projekte für 2026. Die Apothekenreform wird vorgestellt; zentrale Punkte wie die PTA-Vertretung halten sich darin. Von einer Honoraranpassung ist keine Rede.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 15.01.2026  11:44 Uhr
BMG plant ohne Honoraranpassung

Das BMG stellt fest, dass das Gesundheitssystem grundlegend reformbedürftig sei und dies alle Versorgungsbereiche betreffe. »Höhere Ausgaben führen nicht zu einer besseren Gesundheitsversorgung«, heißt es in der Vorhabenplanung. Unter den aktuellen Bedingungen sei die Versorgung »schlichtweg nicht mehr finanzierbar – nicht erst seit heute«. Um das System zukunftsfähig zu halten, würden in diesem Jahr »weitere entscheidende Veränderungen auf den Weg gebracht«.

Weit vorangeschritten ist die Apothekenreform, die mit dem Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember ins parlamentarische Verfahren geschickt wurde. Gestern befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), die parallel auf den Weg gebrachte Verordnung liegt zur Notifizierung bei der EU-Kommission.

In der Vorhabenliste skizziert das BMG die bekannten Punkte zum ApoVWG wie folgt: 

  • Vergütung: Zukünftig jährliche Verhandlungslösung zur Anpassung der Apothekervergütung; Ermöglichung von Skonti
  • Stärkung der Landapotheken: deutliche Anhebung des Zuschusses für Nacht- und Notdienste, flexible Öffnungszeiten, Modellprojekt begrenzte PTA-Vertretung in Landapotheken
  • Mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie: erleichterte Austauschmöglichkeiten, wenn rabattierte Medikamente nicht vorrätig; Abschaffung Nullretaxation aus formalen Gründen; Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Ausnahmefällen bei Dauermedikation oder leichten Erkrankungen
  • Mehr Prävention: Erweiterung der Impfmöglichkeiten für Apotheken; neue pharmazeutische Dienstleistungen (Herz-Kreislauf, Diabetes, Früherkennung); engere Zusammenarbeit Apotheken mit Arztpraxen bei pharmazeutischen Dienstleistungen, Schnelltests für Selbstzahler

Die Verhandlungslösung und die Wiederfreigabe von Skonti im Rx-Einkauf sind also weiterhin Bestandteil der Reform, die Honoraranpassung fehlt aber nach wie vor. 

Auf dem Weg sind zudem das Krankenhausanpassungsgesetz sowie neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG), das gestern im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde. Auf die Liste setzt das BMG obendrein die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen sowie die Lebendorganspende-Reform.

Bis Ende 2026 will das BMG die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Pflegereform abschließen. Für die Vorhaben Hilfsmittelgesetz, Digitalgesetz, Gesundheitssicherstellungsgesetz, Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz sowie die Pläne für ein Primärversorgungssystem sollen im ersten Halbjahr Referentenentwürfe vorliegen. Auch den Pharma- und Medizintechnik-Dialog hat man auf der Agenda.

Auf dem Weg ins Kabinett sind demnach die Notfall- und Rettungsdienstreform und das Medizinregistergesetz. Hier sind Beschlüsse im ersten Quartal geplant.

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