| Cornelia Dölger |
| 15.01.2026 11:44 Uhr |
Das BMG hat seine Vorhabenplanung für 2026 veröffentlicht. / © PZ/Dölger
Das BMG stellt fest, dass das Gesundheitssystem grundlegend reformbedürftig sei und dies alle Versorgungsbereiche betreffe. »Höhere Ausgaben führen nicht zu einer besseren Gesundheitsversorgung«, heißt es in der Vorhabenplanung. Unter den aktuellen Bedingungen sei die Versorgung »schlichtweg nicht mehr finanzierbar – nicht erst seit heute«. Um das System zukunftsfähig zu halten, würden in diesem Jahr »weitere entscheidende Veränderungen auf den Weg gebracht«.
Weit vorangeschritten ist die Apothekenreform, die mit dem Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember ins parlamentarische Verfahren geschickt wurde. Gestern befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG), die parallel auf den Weg gebrachte Verordnung liegt zur Notifizierung bei der EU-Kommission.
In der Vorhabenliste skizziert das BMG die bekannten Punkte zum ApoVWG wie folgt:
Die Verhandlungslösung und die Wiederfreigabe von Skonti im Rx-Einkauf sind also weiterhin Bestandteil der Reform, die Honoraranpassung fehlt aber nach wie vor.
Auf dem Weg sind zudem das Krankenhausanpassungsgesetz sowie neue Medizinalcannabisgesetz (MedCanG), das gestern im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurde. Auf die Liste setzt das BMG obendrein die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen sowie die Lebendorganspende-Reform.
Bis Ende 2026 will das BMG die Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Pflegereform abschließen. Für die Vorhaben Hilfsmittelgesetz, Digitalgesetz, Gesundheitssicherstellungsgesetz, Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz sowie die Pläne für ein Primärversorgungssystem sollen im ersten Halbjahr Referentenentwürfe vorliegen. Auch den Pharma- und Medizintechnik-Dialog hat man auf der Agenda.
Auf dem Weg ins Kabinett sind demnach die Notfall- und Rettungsdienstreform und das Medizinregistergesetz. Hier sind Beschlüsse im ersten Quartal geplant.