BMG-Pläne: Versorgungsapotheken im Fokus |
| Melanie Höhn |
| 06.11.2025 11:26 Uhr |
Das BMG nimmt die Notfallreform wieder auf die Agenda. / © Imago/NurPhoto
Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Ressortabstimmung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung eingeleitet. Darin werden auch die öffentlichen Apotheken explizit benannt. »Die Versorgung der Patientinnen und Patienten von Notdienstpraxen mit Arzneimitteln direkt vor Ort ohne weitere Wege soll durch die Einführung von Versorgungsverträgen mit öffentlichen Apotheken verbessert werden.«
Nach aktuellen Plänen der Grünen-Bundestagsfraktion, die einen eigenen Entwurf zur Reform der Notfallversorgung ins parlamentarische Verfahren einbrachte, sollen Apotheken-Botendienste eine Rolle bei der geplanten Notfallreform spielen. Akutleitstellen sollen diese aktivieren können, um immobile Patienten schnell mit Arzneimitteln zu versorgen.
Die Idee der Versorgungsapotheken ist nicht neu. Schon in der vergangenen Legislaturperiode gab es unter dem ehemaligen Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) einen Kabinettsentwurf mit geschärften Regeln für Versorgungsapotheken. Apotheken sollten stärker eingebunden werden, um die Notaufnahmen zu entlasten. Konkret sahen die Pläne vor, dass Apotheken mit Notfallpraxen Kooperationsverträge abschließen und so die Versorgung mit Medikamenten direkt vor Ort sicherstellen können. Auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Apothekenfiliale direkt auf dem Klinikgelände unter vereinfachten Regelungen zu betreiben, war vorgesehen. Letztlich wurde das Gesetz wegen des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition jedoch nicht umgesetzt.
Es wurden außerdem Konzepte entwickelt, die darauf abzielten, den ärztlichen Notdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und Rettungsdienste enger miteinander zu verknüpfen und Patientinnen und Patienten gezielter zur passenden Versorgungsstufe zu leiten. Geplant war unter anderem die Einrichtung sogenannter »Akutleitstellen« sowie Integrierter Notfallzentren.
Auch der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass an ausgewählten Krankenhäusern Integrierte Notfallzentren flächendeckend etabliert werden sollen, die aus der Notaufnahme des zugelassenen Krankenhauses, Notdienstpraxis und Ersteinschätzungsstelle bestehen. Diese sollen untereinander digital vernetzt werden. Das wesentliche Element des Integrierten Notfallzentrums sei die zentrale Ersteinschätzungsstelle, die Hilfesuchende der richtigen Struktur innerhalb des Integrierten Notfallzentrums zuweisen soll. Perspektivisch soll dies über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschehen.
Im Rahmen der Notfallreform soll die bundesweite Rufnummer 116117 ausgebaut werden, um die Versorgung in akuten Fällen zu verbessern. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestellen soll künftig eine Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigungen übernehmen, die digital mit den Rettungsleitstellen vernetzt werden soll. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht gesteuert und Notaufnahmen sowie Rettungsdienste entlastet werden. Für lebensbedrohliche Notfälle soll die 112 unverändert bestehen bleiben.