BMG muss Streit schlichten |
Laut DAV sind die Verhandlungen mit den Kassen zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur gescheitert. Nun muss das Ministerium die Höhe der Pauschalen festlegen. / Foto: picture alliance/dpa
Laut Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz hätten der DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) noch bis zum 30. April 2023 Zeit, um sich über die Höhe der Pauschalen für die sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) zu einigen. Danach sieht es aber nicht aus. Der DAV ließ die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zur Refinanzierung der TI platzen, wie die ABDA am heutigen Donnerstag mitteilte. Als Gründe für das Scheitern der Verhandlungen nannte die Standesvertretung der Apotheker Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Höhe der monatlichen Pauschale, der Art und des Umfangs der notwendigen TI-Komponenten sowie der Behandlung von Alt- und Neufällen.
Zum Hintergrund: Die Pauschalen erhalten die Apotheken von den Krankenkassen, um die für digitale Versorgungskomponenten – wie zum Beispiel das E-Rezept – nötige Hard- und Software zu beschaffen und zum Schutz der hochsensiblen Daten fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Laut Gesetz hat das BMG nun zwei Monate Zeit, um die monatlichen Pauschalen festzulegen, damit die Zahlungen von den Krankenkassen an die Apotheken geleistet werden können.
Der DAV macht in der heutigen Mitteilung die Kassen für das Scheitern der Verhandlungen zur TI-Refinanzierung verantwortlich. »Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim E-Rezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten«, kritisierte DAV-Vorstandsmitglied Anke Rüdinger. Sie warf den Kassen vor, die Apotheken und damit vor allem ihre Versicherten bei der Digitalisierung hängen zu lassen. Der DAV tue hingegen alles dafür, dass das E-Rezept flächendeckend ausgestellt und eingelöst werden könne. »Das Bundesgesundheitsministerium sollte gemäß der Digitalisierungsstrategie seines Ministers nun ganz schnell die Pauschalen festlegen, damit das E-Rezept ab 1. Juli 2023 auch weiterhin in jeder Apotheke erfolgreich umgesetzt werden kann«, appellierte Rüdinger laut Mitteilung ans Ministerium.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.