BMG: Die Rx-Preisbindung gilt |
Cornelia Dölger |
17.07.2025 16:22 Uhr |
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute zu Rx-Boni geurteilt. Das BMG verweist auf die geltende Rechtslage. / © IMAGO/Schöning
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte Rx-Boni für Versender heute für legitim. Er bezieht sich dabei auf eine alte Rechtsprechung. Das Urteil nehmen EU-Versender als Freibrief für weitere Rabattaktionen. So kündigte Doc Morris umgehend weitere Rabatte an und Konkurrent Redcare pries die Entscheidung als »Meilenstein« für die Arzneimittelversorgung.
Das Bundesgesundheitsministerium wertet das Urteil allerdings anders. Der BGH habe heute Klarheit in einem Fall geschaffen, der sich auf eine alte Rechtslage beziehe, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der PZ mit. Für eine abschließende Bewertung der Entscheidung warte das BMG die schriftliche Urteilsbegründung ab, so ein Sprecher.
Er stellte gleichzeitig klar: »Nach aktueller Rechtslage gilt aber die Arzneimittelpreisbindung und das Boni- und Rabattverbot bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV für alle Anbieter (§ 129 Absatz 3 Satz 3 SGB V).«
Das Boni-Verbot war 2020 vom Arzneimittelgesetz (AMG) ins SGB V umgezogen worden. Es ist seitdem Teil der GKV-Versorgungsstruktur. Der BGH hatte sich heute auf die alte Rechtsprechung im Arzneimittelgesetz (AMG) fokussiert, weil das verhandelte Bonusmodell schon 2012 angegriffen wurde.
Auch ABDA-Präsident Thomas Preis ließ heute in einer ersten Reaktion wissen, dass er auf die weiter geltende Regelung zur Rx-Preisbindung im SGB V setze. Abwartend verhielt sich zunächst der Bayerische Apothekerverband (BAV), der das Verfahren seinerzeit angestoßen hatte. Man wolle erst die Urteilsbegründung abwarten, betonte der BAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann. Grundsätzlich sei aber festzustellen, dass feste Preise die flächendeckende Versorgung sicherten.
Die Unions-Gesundheitssprecherin Simone Borchardt (CDU) argumentiert ähnlich wie das BMG. »Mit dem Inkrafttreten des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes 2020 wurde die Preisbindung im Sozialgesetzbuch V eindeutig verankert – sie gilt weiterhin«, so Borchardt zur PZ. Für Patientinnen und Patienten bedeute dies, dass Rx-Arzneimittel in Deutschland auch künftig preisgebunden seien, unabhängig davon, ob sie in der Apotheke vor Ort oder im Versandhandel abgegeben werden. »Diese sozialrechtliche Regelung steht, und sie steht nicht zur Disposition.«