BMG boxt Card-Link-Verfahren durch |
Alexander Müller |
14.03.2024 16:30 Uhr |
Das BMG hat mit seiner Stimmenmehrheit das Card-Link-Verfahren durchgesetzt, / Foto: Adobe Stock/JuanCi Studio
Das Card-Link-Verfahren soll als vierter Weg zum Einlösen von E-Rezepten etabliert werden. Patientinnen und Patienten können ihre E-Rezepte mit einem NFC-fähigen Smartphone und ihrer elektronischen Gesundheitskarte (EGK) an Apotheken weiterleiten.
»Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter der Gematik und mit Hilfe seiner 51-Prozent-Mehrheit in der Gesellschafterversammlung, die Spezifikationen – also die technischen Vorgaben – für dieses Verfahren am heutigen Donnerstag durchgesetzt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl die Seite der Leistungserbringer als auch die Seite der Kostenträger, stimmten dagegen. Das ist ein Novum«, teilt die ABDA mit.
Vor allem die Versandhändler hoffen auf dieses Verfahren. Ihr europäischer Dachverband hatte die technische Grundlage beauftragt, an der entlang dann im Dezember 2023 die erste Spezifikation geschrieben wurde. Außerdem hatten die Versender dem Bund mit Klage gedroht, sollte kein zusätzlicher Weg zum Einlösen der E-Rezepte etabliert werden.
Die ABDA warnt explizit davor, diese Technik in der Arzneimittelversorgung verfügbar zu machen. Das Card-Link-Verfahren bringe für die Patientinnen und Patienten »erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich«, warnte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung dürfe nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden. »Dass das BMG in seinem selbst herbeigeführten Beschluss nun auch noch die Verantwortung für den neuen E-Rezept-Einlöseweg auf die Apotheken abwälzt, ist absolut inakzeptabel«, so Overwiening weiter.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die anderen Gesellschafter mit Ausnahme des BMG hätten in den Gremien der Gematik mehrfach auf die Unsicherheiten bei Card Link hingewiesen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hatte Bedenken angemeldet.
Ein vierter Einlöseweg für E-Rezepte müsse genauso sicher sein, wie das Einlösen mittels EGK, der Ausdruck des Tokens oder die Gematik-App, so Overwiening. Diese Anwendungen unterlägen besonders strengen Anforderungen der Gematik und würden durch diese zugelassen. »Es ist den Patientinnen und Patienten unmöglich zuzumuten, bewerten zu können, welche Smartphone-Apps sicher sind und welche nicht. Dass das Ministerium nun in einer bemerkenswerten Abstimmung erstmals seine 51-Prozent-Mehrheit nutzt, um den Partikularinteressen vereinzelter Großkonzerne nachzukommen, schockiert uns«, so Overwiening.
Der GKV-Spitzenverband bestätigte gegenüber der PZ, gegen die Card-Link-Einführung gestimmt zu haben. Zwar finde man den neuen Weg zur E-Rezept-Einlösung gut, doch für den App-Teil sei vom BMG und der Gematik keine Zulassung geplant. »Das finden wir, wie auch die Vertreter der Leistungserbringer in der Gematik, nicht angemessen, da hier jeder Apps entwickeln kann und niemand prüft, was die Apps dann mit den Daten machen«, so ein GKV-Sprecher. »Es kann nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein muss und hier darf der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten«, kritisiert der Kassenverband.
Anhand der finalisierten Spezifikation können nun die Anbieter ihre Apps fertigstellen und ihre Anwendungen in die Zulassung geben. Dieses Verfahren dürfte Schätzungen zufolge sechs bis acht Wochen dauern.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.