Pharmazeutische Zeitung online
ABDA-Präsidentin im Interview

BMG blockt Gesprächsangebote ab

Der Apothekertag 2024 ist Geschichte. Ein »intensives Miteinander« sei es gewesen, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. In einem Interview mit PZ-Chefredakteur Alexander Müller skizzierte sie, was sie nun von der Politik erwartet. Kommunikationsschwierigkeiten mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dürften an der Tagesordnung bleiben.
Cornelia Dölger
12.10.2024  13:30 Uhr

Das Problem Personalmangel

Für viele Apotheken, die mehr Aufgaben übernehmen wollen, hakt es aber an der Personalfrage. Das gelte für Prävention wie etwa für das Impfen. Und dennoch: Viele schafften es, Impfangebote zu machen. Hier gelte es, die guten Erfahrungen auszutauschen. Eine ganz neue Dienstleistung werde umgesetzt, »das ist nie einfach und immer eine Herausforderung«, so die ABDA-Präsidentin.

In diesem Zusammenhang rief sie die Apotheken dazu auf, sich stärker auf die pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) einzulassen. Für die Angebote steht ein Millionentopf bereit, der längst nicht ausgeschöpft ist. Apotheken, die bereits pDL anböten, sollten andere mit ihren guten Erfahrungen motivieren, so Overwiening.

Die geplanten Präventionsleistungen über das pDL-Budget zu bezahlen, begrüßte die ABDA-Präsidentin. Auf Dauer sollten die pDL ausgebaut werden, um Patientinnen und Patienten eine breitere Auswahl anzubieten. Es sei gut, über die pDL auch die Prävention zu finanzieren – auch weil damit klar werde, dass Prävention eine pharmazeutische Dienstleistung sei.

Über was die Apothekerschaft beim nächsten Apothekertag im September 2025 in Düsseldorf reden wird, wird sich noch zeigen. Dass bis dahin Schritte in die richtige Richtung gemacht wurden, wünscht sich die ABDA-Präsidentin. Etwa dass die Rx-Einkaufskonditionen wieder flexibler werden, indem die Skonto-Deckelung zurückgenommen wird, die der Bundesgerichtshof (BGH) im Februar festgelegt hatte. Dies ist derzeit Teil des ApoRG, aber auch wenn das Gesetz nicht kommt, könnte der Passus per Änderungsverfahren an ein anderes Verfahren angehängt werden.

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