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Frist abgelaufen
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BMG bittet um weitere Erstattung bei Wundversorgung

Die Erstattung besonderer Wundauflagen hat ab morgen keine rechtliche Grundlage mehr. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Lage entschärfen und bittet die Kassen um weitere Erstattung. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) weist darauf hin, dass allein die Angaben im ABDA-Artikelstamm zählten.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 01.12.2025  18:00 Uhr

Heute endet die Frist, innerhalb derer spezielle Wundauflagen von der GKV erstattet werden, ohne dass ihr besonderer Nutzen belegt ist. Auf den letzten Metern hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sich nun an Kassen, Ärzte und Apotheken gewandt, um das drohende Versorgungschaos abzuwenden. BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller betont in dem Schreiben, das der PZ vorliegt, es sei dem BMG ein wichtiges Anliegen, dass die Wundversorgung weiterhin gewährleistet sei. »Ich bitte daher alle Beteiligten, die aktuell gültige erstattungsrechtliche Regelung hier weiter anzuwenden.«

Die Situation mutet ähnlich an wie Ende vergangenen Jahres, als eine vorherige  Frist auslief und eine Nachfolgeregelung zu spät kam. Auch damals bat das BMG die Beteiligten, die Leistung auch ohne Rechtsgrundlage vorerst weiter zu gewähren.

Damals war der Ampelbruch Ursache für die verschleppte Fristverlängerung, in diesem Jahr ist es das Pflegebürokratieentlastungsgesetz (BEEP), das die Fristverlängerung bis Ende 2026 am Rande enthält, derzeit aber blockiert ist, weil der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss geschickt hat. Beim BMG hatte man vorsorglich darauf verwiesen, dass die Fristverlängerung auch rückwirkend zum 2. Dezember 2025 in Kraft trete, aber ohne ein verabschiedetes Gesetz hilft das den Akteuren auch nicht weiter.

BMG: BEEP zeitnah in Kraft

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) geht davon aus, dass die Kassen der BMG-Bitte nachkommen. So habe es zumindest der GKV-Spitzenverband den Kassen empfohlen. Heißt: Genau wie vergangenes Jahr geht der Kassenverband davon aus, dass die Erstattung auch über das Fristende und ohne Anschlussregelung weiterläuft. Nach Auffassung des DAV richte sich das Handeln der Apotheke also weiterhin allein nach der Angabe im ABDA-Artikelstamm, lässt der DAV wissen. Ein Sprecher betont: »Eine hiervon abweichende Pflicht zur Versorgung besteht nicht.«

Im BMG setzt man darauf, dass Bund und Länder sich beim BEEP bald einigen und damit die Fristverlängerung durchwinken. Wie lange die Leistungsgewährung ohne Rechtsgrundlage andauern soll, thematisiert Müller in dem Schreiben nicht. Man sei zuversichtlich, dass das BEEP »zeitnah in Kraft treten wird«, heißt es. Die Kassen lassen durchblicken, dass ihnen das Schreiben vorliegt. Etwa bei der AOK will man sich aber erst intern beraten und am Ende der Woche ein Ergebnis vorlegen. Die DAK-Gesundheit hat sich indes schon entschieden: Man werde die Leistung »weiterhin und ohne Unterbrechung übernehmen«, so eine Sprecherin.

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