Blister-Regelung soll verlängert werden |
| Alexander Müller |
| 07.11.2025 08:22 Uhr |
Nach ihrem Besuch im Blisterzentrum versprach Gesundheitsministerin Nina Warken laut Teilnehmern, dass die Übergangslösung bei der Chargendokumentation verlängert werden soll. / © Susanne Hauber
Weil bei verblisterten Arzneimitteln die Chargennummer zum Zeitpunkt der Abrechnung von E-Rezepten nicht übermittelt werden konnte, wurden heimversorgende Apotheken, die patientenindividuell verblistern, aus der Dokumentationspflicht vorübergehend entlassen. Stattdessen durften sie übergangsweise den Begriff »STELLEN« in den E-Abgabedatensatz eintragen.
Diese Übergangsfrist war zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband noch einmal bis Ende des Jahres verlängert worden. Zwar wurde weiter nach einer neuen Lösung gesucht, aber den Apotheken läuft die Zeit davon. Der PZ liegt ein an Ärzte und Heimleitung adressiertes Schreiben vor, in dem es heißt: »Da es weiterhin keine rechtssichere Lösung zur Dokumentation von Charge und Bezeichnung beim E-Rezept für heimversorgende Apotheken mit Verblisterung gibt, ist eine Belieferung auf Basis von E-Rezepten aus rechtlichen Gründen ab 01.01.2026 nicht mehr möglich.« Ab Januar müsse daher bitte wieder auf Papierrezept verordnet werden.
Doch nun will offenbar das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingreifen und eine unbürokratische Lösung schaffen. Das habe Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach ihrem Besuch Ende Oktober bei der Kosmas Apotheke MACHE in Ostfildern-Nellingen bekannt gegeben, teilt das Büro des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Andreas Deuschle (CDU) mit.
Konkret soll die zum Jahresende erneut auslaufende Übergangsregelung noch einmal verlängert werden, wonach auf die Übermittlung der genauen Chargenbezeichnung im Moment der Abrechnung von Medikamenten zur Verblisterung verzichtet werden kann.
»Die Ministerin ist nach Ostfildern gekommen, um hinzuhören, wo genau in der Praxis der Schuh drückt und hat umgehend reagiert«, so Deuschle, der ebenfalls beim Apothekenbesuch zugegen war.
Und Stephan Mache, Inhaber der Apotheke in Ostfildern, lobt: »Das ist die Art von lösungsorientierter, pragmatischer Politik, die wir als Vor-Ort-Apotheken und auch die vielen Patienten, die sich tagtäglich auf uns verlassen, benötigen. Diese entschiedene Herangehensweise schreibt der Versorgungssicherheit der Bevölkerung einen höheren Wert zu als bloßen Abrechnungsmodalitäten mit den Krankenkassen.« An einer dauerhaften Lösung arbeiten DAV und GKV-Spitzenverband noch.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.