BKKen wollen direkt abrechnen |
PZ |
29.01.2024 14:00 Uhr |
Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands, will bei den pDL die pharmazeutische Kompetenz in den Vordergrund stellen. / Foto: Markus Altmann / BKK Dachverband
Seit Juni 2022 können Apotheken definierte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Die gesetzliche Grundlage wurde mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) geschaffen. Die pDL gehen über die normale Beratung hinaus und sollen insbesondere die Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie verbessern. Fünf verschiedene Dienstleistungen können mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Zwar bieten inzwischen viele Apotheken grundsätzlich an, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel werden aber bei weitem nicht abgerufen. Personal- und Zeitmangel steht in den meisten Betrieben einem breiteren Angebot entgegen. Auf der anderen Seite berichten aktive Kollegen, dass sich die pDL bei optimierten Prozessen in der Apotheken durchaus betriebswirtschaftlich lohnen.
Der BKK Dachverband würde sich eine bilaterale Abrechnung mit Apotheke wünschen. »Wenn mit 4,2 Prozent nur ein niedriger einstelliger Prozentsatz der Gelder aus dem Fonds für pharmazeutischen Dienstleistungen abgerufen wird, hat das seine Gründe. Es wäre sehr viel effektiver und sinnvoller, dass die pharmazeutischen Dienstleistungen direkt zwischen Apotheken und Krankenkassen abgerechnet werden, anstatt Gelder in einen Topf zu werfen, aus dem sie nicht abgerufen werden«, so Vorstandsvorsitzender Franz Knieps.
Kritisch bewertet der BKK Dachverband die Effektivität der pharmazeutischen Dienstleistung »Blutdruckmessen« und hinterfragt in diesem Zusammenhang den bundesweiten Wettbewerb zur »standardisierten Risikoerfassung hoher Blutdruck«. Dabei misst ein Mitglied des Apothekenteams dreimal hintereinander die Blutdruckwerte und berechnet den Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung. Zudem werden Risikofaktoren oder Begleiterkrankungen ermittelt, Handlungsempfehlungen gegeben und gegebenenfalls an einen Arzt vermittelt. Versicherte haben einmal innerhalb von zwölf Monaten Anspruch darauf, wenn sie mindestens einen Blutdrucksenker verordnet bekommen. Bei einer Medikationsänderung verkürzt sich die Frist.
BKK-Vorstandsvorsitzender Knieps glaubt nicht, dass sich damit die Versorgung verbessern lässt: »Die pharmazeutische Kompetenz in den Apotheken sollte an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Dort wo sie etwas bewirken kann. Beispielsweise in der Medikationsanalyse von Patientinnen und Patienten, die mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente einnehmen«, so Knieps.
Die Medikationsanalyse zählt auch zu den fünf definierten pDL, die zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vereinbart wurden. Die Betriebskrankenkassen wollen sich nach eigenen Angaben dafür einsetzen, dass die Apotheken die bestmöglichen Dienstleistungen erbringen können, die einen sinnvollen Beitrag zur Gesundheitsversorgung leisten. Sie sollten daher kontinuierlich evaluiert und an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst werden.
Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das VOASG zu novellieren und die pharmazeutischen Dienstleistungen besser zu honorieren. Auch die ABDA setzt sich für eine Weiterentwicklung der pDL ein. »Hierfür haben wir Jahre, ja Jahrzehnte als Berufsstand gekämpft. Diese Dienstleistungen verbessern die Versorgung für Patient*innen und sind ein klarer Zugewinn für das pharmazeutische Selbstbewusstsein«, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. In der kostenfreien Veranstaltungsreihe »pDL Campus live!« können sich Apothekenteams kostenlos mit Kolleginnen und Kollegen austauschen, die bereits pharmazeutische Dienstleistungen erbringen. Am 29. Januar zwischen 20 und 21:30 Uhr findet die nächste Veranstaltung via Zoom statt.