BKK-Dachverband besteht auf Nullretaxierung |
Bei kleinsten Formfehlern müssen Apotheker befürchten, auf den Kosten für Arzneimittel sitzen zu bleiben. Der BKK-Dachverband pocht dennoch darauf, die Regelung zur Nullretaxation beizubehalten. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Das »Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz« (ALBVVG) ist am heutigen Montag Thema einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die ABDA kritisierte im Vorfeld, dass der Gesetzentwurf den Aufwand, der den Apotheken beim Management der Lieferengpässe entstehe, nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem forderte die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme flexiblere Abgaberegeln.
Dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und dem Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) gehen die Pläne nicht weit genug. Dahingegen warnte der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme, dass die geplanten Neuregelungen erhebliche Mehrkosten nach sich zögen, ohne dass damit eine bessere Liefersicherheit garantiert sei.
Am heutigen Montag hat auch der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) Stellung zum Gesetzentwurf bezogen. In einer Pressemitteilung forderte der Verband tragfähige und dauerhafte Lösungen. »Die Vergütung bei bestimmten Medikamenten um einige Cent zu erhöhen, reicht nicht, um die Ergebnisse einer jahrelang verfehlten Arzneimittelpolitik zu korrigieren«, heißt es in einer Pressemitteilung. Um künftige Engpässe zu vermeiden, seien laut vfa eine größere Vielfalt in den Lieferbeziehungen sowie ein umfassendes und vorausschauendes Frühwarnsystem notwendig. »Die beste Versicherung gegen Lieferengpässe ist eine innovative, international wettbewerbsfähige und hochmoderne Pharmaproduktion in Deutschland und Europa. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Vor allem brauchen wir Vereinbarungen zu Reservekapazitäten im Land«, sagte vfa-Chefvolkswirt Claus Michelsen.
Auch der AOK-Bundesverband setzte sich im Vorfeld der Anhörung dafür ein, zeitnah ein umfassendes Frühwarnsystem zu etablieren. »Zusammen mit weiteren Bevorratungspflichten könnten damit Lieferengpässe nachhaltig bekämpft werden«, so die Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. Hingegen lehnt der Kassenverband die mit dem Gesetz geplante Freistellung ganzer Arzneimittelgruppen von Rabattverträgen und Festbeträgen sowie die Anhebung von Preisobergrenzen um bis zu 50 Prozent ab. Diese Regelungen seien nicht geeignet, um die Versorgung sicherer zu machen. Dadurch seien im Gegenteil deutliche Mehrausgaben zu erwarten, warnte der AOK-Bundesverband.
Der BKK-Dachverband sprach sich für die Beibehaltung der Nullretaxierung aus. Eine Abschaffung gefährde die Rabattverträge der Kassen. Das Bundessozialgericht habe selbst die Zulässigkeit der Nullretaxierung bestätigt, teilte der Kassenverband am heutigen Montag mit. »Entschieden wurde, dass Krankenkassen Apotheken, die ohne erkennbaren Grund und trotz eines bestehenden Rabattvertrages nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein anderes preisgünstiges abgeben, auf Null retaxieren dürfen«, erläuterte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes. Würde diese Möglichkeit wegfallen, sei mit einem erheblichen finanziellen Schaden für die GKV zu rechnen.