BKK-Dachverband besteht auf Nullretaxierung |
Der BKK-Dachverband sprach sich für die Beibehaltung der Nullretaxierung aus. Eine Abschaffung gefährde die Rabattverträge der Kassen. Das Bundessozialgericht habe selbst die Zulässigkeit der Nullretaxierung bestätigt, teilte der Kassenverband am heutigen Montag mit. »Entschieden wurde, dass Krankenkassen Apotheken, die ohne erkennbaren Grund und trotz eines bestehenden Rabattvertrages nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein anderes preisgünstiges abgeben, auf Null retaxieren dürfen«, erläuterte Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK-Dachverbandes. Würde diese Möglichkeit wegfallen, sei mit einem erheblichen finanziellen Schaden für die GKV zu rechnen.