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EuGH-Urteil
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Bio-Logo auf Arzneitees unzulässig

Hersteller von Arzneitees dürfen auf ihrem Produkt nicht mit einem Bio-Siegel werben. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Denn als pflanzliches Arzneimittel gilt für sie das Unionsrecht für Humanarzneimittel. Und dieses schließt Werbung, die als Kaufanreiz dienen könnte, aus.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 27.06.2025  15:15 Uhr
Prüfverfahren als Arzneimittel möglich

Prüfverfahren als Arzneimittel möglich

Die Richter in Luxemburg betonten abschließend, es stehe dem Hersteller solcher Arzneimittel frei, gegebenenfalls das Verfahren zur Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels in Anspruch zu nehmen.

Sollte nach dessen Abschluss die zuständige Behörde feststellen, dass aus einer Produktion im ökologischen Landbau stammende, heilend oder vorbeugend wirkende Stoffe sich günstig auf die therapeutischen Eigenschaften eines Arzneimittels auswirken, dann wäre eine solche Angabe, also ein Bio-Siegel, auf der äußeren Umhüllung dieses Arzneimittels möglich.

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