Big Brother Award für Lauterbach |
Lukas Brockfeld |
14.10.2024 17:00 Uhr |
Auch die im Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen werden von der Jury als unzureichend kritisiert. So könne beispielsweise jeder einen Zugang zu den pseudonymen Gesundheitsdaten anfordern, ohne eine Qualifikation oder Zuverlässigkeit nachweisen zu müssen. Außerdem würden den Betroffenen bei der Sekundärnutzung von pseudonymen Daten keine Auskunfts- und Widerspruchsrechte zugestanden.
Kritikwürdig sei auch, dass die Gesundheitsdaten für ethisch fragwürdige Forschungszwecke eingesetzt werden könnten. Es sei zu befürchten, dass die Informationen der Patienten beispielsweise für das Training von KI-Modellen oder sogar zur Optimierung von Kampfstoffen eingesetzt werden.
»Das Gesundheitsministerium weiß selbst genau, dass die Umsetzung des EHDS verfassungswidrig ist. Aber weder das BMG noch sämtliche Bundestagsparteien – bis hin zu den Grünen – wollten diesen Umstand zur Kenntnis nehmen. Vor Gericht sind Klagen wegen der geplanten Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten anhängig«, heißt es in der Laudatio.
Weichert betonte, dass sich niemand gehindert fühlen dürfe, zum Arzt zu gehen. Karl Lauterbach müsse umgehend die gebotenen Schutzvorkehrungen auf den Weg bringen. Da er das offenbar nicht vorhabe, gebühre ihm der Big Brother Award 2024.
Die Preisverleihung fand am 11. Oktober in Bielefeld statt. Karl Lauterbach war nicht vor Ort, um die Auszeichnung entgegenzunehmen. Neben dem Gesundheitsminister erhielten auch die Polizei Sachsen, die Handelsplattformen Temu und Shein sowie die Deutsche Bahn den Negativpreis.