BGH will Vorabentscheidung vom EuGH |
Melanie Höhn |
13.07.2023 17:15 Uhr |
»Seit der Entscheidung des EuGHs im Jahr 2016, in der die Geltung der deutschen Preisbindung für ausländische Versender bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln für europarechtswidrig erklärt worden war, ist viel Zeit vergangen«, erklärte AKNR-Präsident Armin Hoffmann. »Die jüngeren Entscheidungen aus Luxemburg lassen erahnen, dass der Schutz und die bestmögliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in der EU für das Gericht von größter Bedeutung sind und den Gewinnerzielungsabsichten von Großkonzernen – die ganz anders arbeiten als die meisten Apotheken in der EU – vorgehen. Bedürfnisse der Wirtschaft müssen mit den Ansprüchen der Menschen in der EU für eine zuverlässige, flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Einklang stehen. Daher blicken wir zuversichtlich nach Luxemburg.«
Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, ergänzte: »Der freie Verkehr von Waren ist selbstverständlich eine wichtige Errungenschaft in der EU.« Arzneimittel seien aber »ganz besondere Waren«, Der etablierten Versorgung durch wohnortnahe Apotheken komme dabei daher auch eine besondere Bedeutung zu. Auf diese Besonderheiten habe der EuGH in seinen Urteilen immer wieder hingewiesen. »Die Werbung der ausländischen Versender hatten und haben wir im Blick und gehen Verstößen konsequent nach. Unsere Argumente waren und sind stichhaltig – auch und gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Urteile des EuGHs. Wir vertrauen daher darauf, damit auch bei den Luxemburger Richtern Gehör zu finden«, so Mecking weiter.