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Termin steht fest
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BGH entscheidet im Juli zu Preisbindung

Am 17. Juli soll in der Frage, ob sich EU-Versandhändler von Medikamenten an die deutschen Rx-Preisbindungsregeln halten müssen, eine Entscheidung fallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) beraumte den Verkündungstermin an. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 08.05.2025  10:45 Uhr

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entscheidet, ob Rx-Boni von EU-Arzneimittelversendern zulässig sind. Lange anberaumter Verhandlungstermin war der gestrige Mittwoch, allerdings gab es noch keine Entscheidung. Dafür hat der BGH nun den 17. Juli vorgesehen.

Der Streit fußt auf einem lange zurückliegenden Rx-Bonusmodell der ehemaligen Doc-Morris-Tochter Wellsana aus den Jahren 2012 und 2013. Bis zu 9 Euro pro Rezept und weitere maximal 9 Euro Prämie nach einem »Arzneimittelcheck« konnten Kundinnen und Kunden einstreichen. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) sah darin einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisbindung und das Wettbewerbsrecht.

Vor dem Landgericht München bekam der BAV Recht. Mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht München hatte Doc Morris später keinen Erfolg.  Doc Morris zog in Revision vor den BGH.

Wie dieser sich verhält, ist unklar. Die Rechtslage hat sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016, das die Rx-Preisbindung für EU-Versender aufhob, grundlegend verändert. Hinzu kommt, dass sich mit dem E-Rezept neue Marktchancen für die Online-Apotheken ergeben haben. Den Luxemburger Richtern fehlten damals die Belege dafür, dass die deutsche Preisbindung für die Versorgung grundlegend sei. Die Karlsruher Richter betonten gestern, es brauche »harte Fakten«, um die gesetzliche Einschränkung zu rechtfertigen. Am 17. Juli wird man mehr wissen.

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