BfArM prüft Einschränkung des Direktvertriebs |
Um die Versorgung noch weiter zu stabilisieren, prüft das BfArM derzeit drei weitere Maßnahmen. Erstens könnten die Gebühren für bestimmte Standardzulassungen (Paracetamol Zäpfchen, Glycerol Zäpfchen sowie Elektrolytzubereitungen zur oralen Anwendung) wegfallen. Damit soll es für Hersteller wohl attraktiver werden, entsprechende Produkte hier über eine Standardzulassung in den Markt zu bringen. Zweitens will die Behörde prüfen, ob es für die Eigenherstellung von Antibiotikasäften in Krankenhäusern ausreichend Wirkstoffe zur Verfügung stünden. Und drittens stimmt sich das Institut derzeit mit den Interessenvertretungen darüber ab, ob die Versorgung in diesen beiden Bereichen zunächst nur auf Auslieferungen durch den pharmazeutischen Großhandel beschränkt werden könnten. »Die Ergebnisse der Abstimmung werden dem Beirat nach Abschluss übermittelt und sollen gegebenenfalls im schriftlichen Umlauf beschlossen werden«, heißt es dazu weiter.