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Medikamente zur Selbsttötung

BfArM lehnt mehr als 100 Anträge ab

Im Streit um Möglichkeiten für Schwerkranke, sich Medikamente zur Selbsttötung zu kaufen, sind inzwischen 102 Anträge auf eine amtliche Erlaubnis abgelehnt worden. Eine schon länger geltende Weisung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sorgt nun für Kritik. Insgesamt gingen mittlerweile 133 Anträge ein, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am Montag auf Anfrage mitteilte. 
dpa
PZ
13.01.2020  13:34 Uhr

 24 Antragsteller sind demnach gestorben, über die übrigen Anträge wurde noch nicht entschieden. Zuerst berichtete heute der »Tagesspiegel« über das Thema. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 2017, wonach Sterbewilligen »in extremen Ausnahmesituationen« ein Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel nicht verwehrt werden darf. Das BMG wies 2018 das Bundesinstitut jedoch an, entsprechende Anträge von Bürgern abzulehnen. Ressortchef Jens Spahn (CDU) verteidigt diese Linie. Er verwies darauf, dass sich der Bundestag 2015 für das Verbot der organisierten Sterbehilfe ausgesprochen habe. Das sei für ihn handlungsleitend.

Kritik an den Entscheidungen des BfArM

SPD-Fraktionsvize Bärbel Bas kritisierte, bei mehr als 100 abgelehnten Anträgen liege die Vermutung nahe, dass Einfluss auf die Entscheidung des Bundesinstitutes genommen worden sei. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte die Rücknahme der Weisung. Spahn überschreite die Grenzen des Rechtsstaats. Nötig sei ein rechtssicheres Verfahren, wie die Freigabe von Medikamenten zur Selbsttötung für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage geregelt werden könne.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß verteidigte die Entscheidungen: »Der Staat hat nicht den Auftrag oder das Recht, Menschen direkt oder indirekt ins Jenseits zu befördern.« Möglichkeiten der Sterbebegleitung und der Palliativmedizin seien noch lange nicht ausgeschöpft.

Das Bundesinstitut erläuterte, jeder eingehende Antrag werde geprüft. Antragsteller würden dafür auch um Unterlagen wie Gutachten gebeten. Das Bundesverfassungsgericht will am 26. Februar ein Urteil zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verkünden. Geklagt haben schwerkranke Menschen, Ärzte und professionelle Suizidhelfer.

 

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