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Medizinregistergesetz
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Bessere Erkenntnisse aus Krankheitsregistern

Daten zu zahlreichen Krankheiten und Therapien in medizinischen Registern sollen künftig besser für Forschung und Versorgung genutzt werden können. Das Bundeskabinett brachte nun Pläne für das Medizinregistergesetz auf den Weg. Einen Entwurf gab es schon zu Ampelzeiten.
AutorKontaktdpa
Datum 11.03.2026  13:00 Uhr

Register lieferten wertvolle Erkenntnisse, teilte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit. Sie zeigten, was im Versorgungsalltag tatsächlich wirke – und das etwa auch für Frauen oder Ältere, die in klinischen Studien nur selten berücksichtigt würden.

In Deutschland gibt es einige Hundert medizinische Register, die jeweils Daten zu bestimmten Erkrankungen mit Verläufen und Behandlungen sammeln – etwa für Krebs, Herzerkrankungen oder eingesetzten Implantaten. Im Gegensatz zu Studien zur Zulassung von Arzneimitteln könnten bei Registerstudien breitere Bevölkerungsgruppen einbezogen werden, erläuterte das Ministerium. Möglich seien auch Beobachtungen über längere Zeit und unter Alltagsbedingungen.

Ampelbruch bremste Verfahren aus

Erforscht werden könne so beispielsweise, ob eine Krankheit bei Männern anders als bei Frauen verläuft oder welche Arzneidosis bei Kindern sinnvoll ist. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen einheitlichen Rechtsrahmen mit Qualitätsanforderungen und Datenverarbeitungsregeln vor. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll eine Koordinierungsstelle entstehen. 

Das Gesetz steht seit Langem auf der Vorhabenliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) – auch zu Ampelzeiten. Schon der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte einen Entwurf für ein Medizinregistergesetz vorgelegt. Der Bruch der Ampelkoalition im November 2024 bremste das Verfahren aber aus.

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