Medizinregister gelten als wertvolle Datenquelle zu bestimmten Krankheitsbildern, Behandlungsformen und Versorgungsverläufen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen einheitlichen Rechtsrahmen mit Qualitätsanforderungen und Datenverarbeitungsregeln vor. / © Getty Images/Westend61/Uwe Umstätter
In Deutschland gibt es einige Hundert medizinische Register, die jeweils Daten zu bestimmten Erkrankungen mit Verläufen und Behandlungen sammeln – etwa für Krebs, Herzerkrankungen oder eingesetzten Implantaten. Im Gegensatz zu Studien zur Zulassung von Arzneimitteln könnten bei Registerstudien breitere Bevölkerungsgruppen einbezogen werden, erläuterte das Ministerium. Möglich seien auch Beobachtungen über längere Zeit und unter Alltagsbedingungen.
Erforscht werden könne so beispielsweise, ob eine Krankheit bei Männern anders als bei Frauen verläuft oder welche Arzneidosis bei Kindern sinnvoll ist. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem einen einheitlichen Rechtsrahmen mit Qualitätsanforderungen und Datenverarbeitungsregeln vor. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll eine Koordinierungsstelle entstehen.
Das Gesetz steht seit Langem auf der Vorhabenliste des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) – auch zu Ampelzeiten. Schon der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte einen Entwurf für ein Medizinregistergesetz vorgelegt. Der Bruch der Ampelkoalition im November 2024 bremste das Verfahren aber aus.