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Oraler Glucosetoleranztest

»Besser keine Pulverabenteuer«

Bald ist auf dem deutschen Markt kein Fertigarzneimittel mehr für den oralen Glucosetoleranztest (oGTT) verfügbar. Zwar gibt es eine ganze Reihe unterschiedlicher Rezepturvorschriften, doch nicht jede ist geeignet. Abhilfe schafft die  neue DAC/NRF-Vorschrift 13.8. 
Maria Pues
12.11.2020  07:00 Uhr

Lieferschwierigkeiten gibt es schon länger. Jetzt ist absehbar, dass bald auch die allerletzten Packungen des einzigen zugelassenen Fertigarzneimittels für den oralen Glucosetoleranztest verbraucht sein werden. Importe aus dem Ausland oder Eigenherstellungen aus der Apotheke sind zwei mögliche Auswege. »Ich halte nichts davon, sich von der Verfügbarkeit im Ausland abhängig zu machen«, sagte Apotheker Manfred Krüger, Krefeld, im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung. Krüger ist unter anderem Mitbegründer der Kommission Apotheker in der Diabetologie in der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Vertreter der Bundesapothekerkammer (BAK) in dieser Kommission.

Rezeptur- oder defekturmäßig hergestellte Pulver zum Anfertigen einer Lösung und/oder gebrauchsfertige Lösungen müssen nun die Lücke füllen, um den orale Glucosetoleranztest durchführen zu können. Die gesetzlichen Krankenkassen bevorzugen aus Kostengründen den Einsatz abgeteilter Pulver, die in der Arztpraxis vor der Anwendung aufgelöst werden müssen. Die DDG präferiert hingegen gebrauchsfertige Lösungen. Einzelheiten gibt ein Positionspapier wieder. Ein Grund: Die erforderliche Glucose löst sich in der vorgesehenen Menge Wasser nur schlecht auf. Der Lösungsvorgang braucht Zeit und nicht selten geduldiges Rühren – im Praxisablauf Mangelware. Mitunter verbackt die Glucose auch beim Zusatz des Wassers, erläutert Krüger und fasst zusammen: »Besser keine Pulverabenteuer!«

Zu geringe Glucose-Konzentrationen in der Lösung und dadurch falsch negative Ergebnisse des Tests können die Folge sein. Maßnahmen, um den entgleisten Zuckerstoffwechsel wieder in den Griff bekommen, würden unterbleiben. Umgekehrt können falsch positive Ergebnisse und die eigentlich unnötigen Maßnahmen die Betroffenen unnötig beunruhigen. Zudem seien in Arztpraxen keine Arbeitsplätze vorgesehen, die den hygienischen Anforderungen bei der Herstellung genügten.

Bei der Recherche finden sich etliche verschiedene Rezepturvorschriften. »Manche davon sind veraltet, für andere gibt es in der Apothekenpraxis vor allem in Hinsicht auf die Sicherheit und Verträglichkeit besser umsetzbare Alternativen«, sagte Krüger. Mit der standardisierten DAC/NRF-Vorschrift 13.8. gebe es nun eine »schlanke Vorschrift« auf dem aktuellsten Stand. Sie kann ab sofort verordnet und hergestellt werden. Den Apotheken lässt sie einige Spielräume. So gibt sie dem besser löslichen Glucose-Monohydrat den Vorzug, aber auch eine entsprechende Menge Glucose ließe sich verwenden. Das gleiche gilt für Citronensäure-Monohydrat. Das zur Konservierung verwendet Natriumbenzoat ist anders als die in früheren Vorschriften verwendete Benzoesäure gut wasserlöslich, was den Arbeitsablauf erleichtert. Geschmackskorrigenzien dürften verwendet werden, wenn sie Glucose- und Alkohol-frei seien, erläutert Krüger weiter. Ein Zusatz von Glycerol, wie ihn die Standardzulassung vorsieht, wird als nachteilig betrachtet, da dieses neben dem süßen Geschmack auch eine osmotische Wirkung entfalten und abführend wirken kann. In der Glucose-Konzentration (250 mg/ml) stimmen DAC/NRF und Standardzulassung überein. Die Lösung kann defekturmäßig hergestellt werden und ist sechs Monate haltbar.

Die Krankenkassen sollten die Kosten für die vorgeschlagene, qualitätsgesicherte Fertiglösung übernehmen, damit die Qualität dieses diagnostischen Tests gesichert sei, forderte Krüger. Idealerweise werde eine bundeseinheitliche Regelung zur Erstattung durch alle Krankenkassen angestrebt.

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