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Neuer Gehaltstarifvertrag
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Berufsjahre und Tarifbindung – das müssen Angestellte und Inhaber wissen

Kurz nach Jahresbeginn wurde bekannt, dass sich die Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) geeinigt haben: Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag. Die PZ bietet eine Übersicht darüber, welche Rolle eine Tarifbindung und die Anzahl der Berufsjahre dabei spielen – und wie man diese ermittelt.
AutorKontaktKatja Egermeier
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 13.01.2022  15:00 Uhr

Voraussetzung Tarifbindung

Einen Rechtsanspruch auf diese und alle weiteren Leistungen des Tarifvertrags hat man nur dann, wenn beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – Mitglied in der jeweiligen Tariforganisation sind. PTA (beziehungsweise jeder Angestellte einer öffentlichen Apotheke) müssen also Mitglied bei Adexa, der Arbeitgeber Mitglied im ADA beziehungsweise der TGL Nordrhein sein. Nur dann werden die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen. Einen Anspruch kann es jedoch auch geben, wenn beide Seiten dies im Arbeitsvertrag festgehalten haben. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Arbeitnehmer in einer öffentlichen Apotheke angestellt ist. Dazu zählen alle in Deutschland tätigen Apotheken mit Ausnahme von Krankenhausapotheken.

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