Berufsjahre und Tarifbindung – das müssen Angestellte und Inhaber wissen |
Einen Rechtsanspruch auf diese und alle weiteren Leistungen des Tarifvertrags hat man nur dann, wenn beide Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – Mitglied in der jeweiligen Tariforganisation sind. PTA (beziehungsweise jeder Angestellte einer öffentlichen Apotheke) müssen also Mitglied bei Adexa, der Arbeitgeber Mitglied im ADA beziehungsweise der TGL Nordrhein sein. Nur dann werden die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses automatisch an die verbesserten Tarife angeglichen. Einen Anspruch kann es jedoch auch geben, wenn beide Seiten dies im Arbeitsvertrag festgehalten haben. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Arbeitnehmer in einer öffentlichen Apotheke angestellt ist. Dazu zählen alle in Deutschland tätigen Apotheken mit Ausnahme von Krankenhausapotheken.