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Pilotprojekt Videosprechstunde
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Bereitschaftsdienst in der Apotheke

In Nordrhein startet ein gemeinsames Pilotprojekt zu Videosprechstunden von Ärzten und Apothekern. Während des Bereitschaftsdienstes können Patientinnen und Patienten von teilnehmenden Apotheken aus Kontakt zu einem diensthabenden Arzt aufnehmen.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 16.10.2026  16:20 Uhr

Der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNR) wollen die Videosprechstunden im ärztlichen Bereitschaftsdienst gemeinsam testen. Die beiden Berufsorganisationen haben sich in der vergangenen Woche auf das gemeinsame Pilotprojekt der assistierten Telemedizin (aTM) verständigt.

Die Apotheke ist oft erste Anlaufstelle bei kleineren körperlichen Beschwerden. Lässt sich der Fall nicht mit Mitteln der Selbstmedikation lösen, verweisen die Apothekenteams an die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen.

Künftig können Patientinnen und Patienten in Nordrhein dazu etwa am Wochenende auch die Videosprechstunde nutzen – sofern nicht zwingend eine körperliche Untersuchung erforderlich ist. Teilnehmende Apotheken bieten assistierte Telemedizin an und unterstützen bei der Nutzung, wie es seit Anfang Juli durch die Änderung des Rahmenvertrags möglich ist.

Beratung und Behandlung übernehmen weiterhin ausschließlich die Ärztinnen und Ärzte, die in den Bereitschaftsdienst der KV eingebunden sind, teilt die KVNR mit. Die Videosprechstunde nutzt demnach die digitale Infrastruktur, die die KV Nordrhein seit 2022 im Bereitschaftsdienst betreibt.

Apotheken sollen Patienten steuern

»Damit entsteht kein paralleles Versorgungsangebot, sondern ein zusätzlicher Zugang zum bestehenden Bereitschaftsdienst«, so die KVNR. Sei eine weiterführende Untersuchung oder Behandlung medizinisch notwendig, erfolge sie innerhalb der organisierten Versorgungsstrukturen.

Das Besondere: Die KVNR bindet den Zugang in ihre ärztlich verantworteten Strukturen ein. Die Apotheke muss also nicht auf einen externen Anbieter setzen. Zwar sollen die Apotheken aus Sicht der Ärzteschaft dabei helfen, die Patienten entsprechend ihrem medizinischen Bedarf zu steuern und bei Bedarf eine weiterführende ärztliche Versorgung zu organisieren. Apotheken erhielten aber dadurch »keine neuen ärztlichen Leistungen«, betont die KVNR.

Das Angebot steht laut KV auch Krankenhäusern ohne KV-Notdienstpraxis offen. Es soll Bagatellerkrankungen aus der Zentralen Notaufnahme (ZNA) heraushalten. Am Lukaskrankenhaus in Neuss sei das Projekt bereits etabliert.

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