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Bundesinnenministerium

Beim Kritis-Dachgesetz ist Eile geboten

Nach mehr als einjährigen Beratungen soll das geplante Gesetz zum besseren Schutz kritischer Infrastruktur wie dem Gesundheitssektor ins Kabinett. Denn für das sogenannte Kritis-Dachgesetz drohen Fristen zu verstreichen.
AutorKontaktPZ
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Datum 19.08.2024  12:00 Uhr

Ministerin Nancy Faeser (SPD) hatte ihre Reformvorschläge bereits im Juli vergangenen Jahres an ihre Kabinettskollegen weitergeleitet. Ein sogenanntes »Kritis-Dachgesetz« haben sich die Ampel-Partner SPD, Grüne und FDP schon im Koalitionsvertrag vorgenommen. Es soll Vorgaben für einen besseren physischen Schutz wichtiger Einrichtungen beinhalten. Der Entwurf werde alle politischen Ebenen und sehr unterschiedliche Bereiche adressieren, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums der Deutschen Presse-Agentur. »Entsprechend umfangreich gestalten sich die Abstimmungen mit allen Beteiligten.« Derzeit gebe es noch Absprachen zu einzelnen Punkten unter den Ministerien.

Die geplante Reform müsse endlich umgesetzt werden, verlangte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. »Trotz vielfacher Zusagen, gibt es das Dachgesetz bis heute nicht«, beklagte er. »Unsere Erwartungshaltung in Richtung federführendem Bundesinnenministerium ist klar: Wir brauchen schnellstmöglich einen Kabinettsbeschluss. »Hierfür setzen wir uns als Grüne weiter mit Nachdruck ein.« EU-Fristen drohten gerissen zu werden, was hohe Strafzahlungen bedeuten könne.

Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen, öffentliche Verwaltung, Gesundheit, Ernährung, Trinkwasser, Abwasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik, Telekommunikation und Weltraum. Mit dem neuen Gesetz sollen den Betreibern laut Ministerium erstmals »sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen« gemacht werden, erklärte der Sprecher. Betreiber müssten »grundsätzlich alle potenziellen Gefahren, von Naturkatastrophen, über menschliches Versagen bis hin zu Sabotageakten, berücksichtigen«.

EU-Richtline gibt Fahrplan vor

Um die EU-Vorgaben (CER-Richtlinie) zu erfüllen, müsste das Kritis-Dachgesetz spätestens im Oktober 2024 in Kraft treten. Die im Entwurf genannten Maßnahmen, die Einrichtungen der kritischen Infrastruktur widerstandsfähiger machen sollen, sollten demnach bis zum 1. Januar 2026 umgesetzt sein. »Zahlreiche Vorfälle in den letzten Wochen und Monaten haben gezeigt, wie dringend notwendig echte politische Handlungen angesichts eines an Bösartigkeit kaum zu überbietenden Agierens verschiedener autoritärer Staaten uns gegenüber ist«, betonte von Notz.

Anlagen der kritischen Infrastruktur stellen die Versorgung der Bevölkerung unter anderem mit Strom, Trinkwasser und anderen essenziellen Gütern jederzeit sicher. Geplante strengere Schutzvorschriften sollen gemäß den Plänen Faesers aus dem vergangenen Sommer sowohl staatliche Einrichtungen als auch private Unternehmen einer gewissen Größenordnung betreffen, etwa Energieversorger oder Flughafenbetreiber. Geplant waren auch Bußgelder für Betreiber, die ihren Verpflichtungen zur Absicherung von Anlagen und Geschäftsbetrieb nicht rechtzeitig nachkommen.

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