Pharmazeutische Zeitung online
EU-Gericht entscheidet:

Behörde muß Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren

Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter am heutigen Donnerstag.
dpa
07.03.2019  14:58 Uhr

Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als »wahrscheinlich krebserregend« für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde Efsa sah dafür aber keine Bestätigung. Gegen das Mittel hatte es vor allem in Deutschland heftige Proteste gegeben.

Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten nun dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang zu den Studien verwehrt hatte. Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten – unter anderem die mittlerweile vom Agrar- und Pharmariesen Bayer übernommene US-Firma Monsanto. Die Luxemburger Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.

Glyphosat sei seit dem 1. Juli 2002 als Wirkstoff in der EU zugelassen gewesen, führten die Richter weiter aus. Es handele sich um eines der gängigsten Unkrautvernichtungsmittel in Europa. Rückstände fänden sich unter anderem in Pflanzen, im Wasser und in Lebensmitteln. Die Lebensmittelbehörde Efsa erklärte nun, sie begrüße, dass das Urteil Orientierung beim öffentlichen Zugang zu Dokumenten schaffe. Das Urteil werde zunächst noch eingehend analysiert, hieß es.

Erfolg für die Umweltschützer

Umweltschützer, Grüne und Sozialdemokraten bewerteten das Urteil aus Luxemburg schon als großen Erfolg. »Die Entscheidung des Gerichts wird mehr Klarheit in die öffentliche Diskussion um Pestizide bringen. Jetzt steht fest, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen aus bisher nicht veröffentlichten Studien über die langfristigen Folgen dieser Wirkstoffe hat«, sagte die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior. Die Greenpeace-Lebensmittelexpertin Franziska Achterberg sagte: »Es ist schockierend, dass Efsa vor Gericht daran erinnert werden musste, dass ihre Aufgabe der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist, nicht der Schutz der Geschäftsinteressen von Glyphosatherstellern.«

Jetzt werde ans Tageslicht kommen, was die Geschäftemacher uns vorenthalten wollten, so der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Er will jetzt auf sofortige Herausgabe aller Studien drängen und diese umgehend analysieren. «Wenn sich die vermuteten Belege dafür finden, dass Glyphosat tatsächlich krebserregend ist, wäre das ein Skandal mit weitreichenden Veränderungen: Glyphosat müsste sofort verboten werden«, so Häusling weiter. 

 

Urteil (Rechtssachen T-716/14, T-329/17). 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa