Behörde muß Zugang zu Glyphosat-Studien gewähren |
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) darf den Zugang zu Studien über das vermeintliche Krebsrisiko des Unkraufvernichters Glyphosat nun nicht mehr verwehren. / Foto: Fotolia/Kara
Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim höheren Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als »wahrscheinlich krebserregend« für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde Efsa sah dafür aber keine Bestätigung. Gegen das Mittel hatte es vor allem in Deutschland heftige Proteste gegeben.
Unter anderem vier grüne Europaparlamentarier hatten nun dagegen geklagt, dass Efsa ihnen den Zugang zu den Studien verwehrt hatte. Die Lebensmittelbehörde begründete dies mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Unternehmen, die die Studien vorgelegt hatten – unter anderem die mittlerweile vom Agrar- und Pharmariesen Bayer übernommene US-Firma Monsanto. Die Luxemburger Richter urteilten nun, das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen, die Emissionen in die Umwelt beträfen, sei höher als der Schutz von Geschäftsinteressen. Das Interesse bestehe nicht nur darin, zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt worden sei, sondern auch, wie die Umwelt dadurch beeinträchtigt werde.
Glyphosat sei seit dem 1. Juli 2002 als Wirkstoff in der EU zugelassen gewesen, führten die Richter weiter aus. Es handele sich um eines der gängigsten Unkrautvernichtungsmittel in Europa. Rückstände fänden sich unter anderem in Pflanzen, im Wasser und in Lebensmitteln. Die Lebensmittelbehörde Efsa erklärte nun, sie begrüße, dass das Urteil Orientierung beim öffentlichen Zugang zu Dokumenten schaffe. Das Urteil werde zunächst noch eingehend analysiert, hieß es.
Umweltschützer, Grüne und Sozialdemokraten bewerteten das Urteil aus Luxemburg schon als großen Erfolg. »Die Entscheidung des Gerichts wird mehr Klarheit in die öffentliche Diskussion um Pestizide bringen. Jetzt steht fest, dass die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen aus bisher nicht veröffentlichten Studien über die langfristigen Folgen dieser Wirkstoffe hat«, sagte die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior. Die Greenpeace-Lebensmittelexpertin Franziska Achterberg sagte: »Es ist schockierend, dass Efsa vor Gericht daran erinnert werden musste, dass ihre Aufgabe der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist, nicht der Schutz der Geschäftsinteressen von Glyphosatherstellern.«
Jetzt werde ans Tageslicht kommen, was die Geschäftemacher uns vorenthalten wollten, so der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. Er will jetzt auf sofortige Herausgabe aller Studien drängen und diese umgehend analysieren. «Wenn sich die vermuteten Belege dafür finden, dass Glyphosat tatsächlich krebserregend ist, wäre das ein Skandal mit weitreichenden Veränderungen: Glyphosat müsste sofort verboten werden«, so Häusling weiter.
Urteil (Rechtssachen T-716/14, T-329/17).