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»Begründete Zweifel« an EU-Abwasserrichtlinie

Die EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) erhitzt die Gemüter. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) zweifelt, dass bei der Entscheidung über zahlungspflichtige Branchen unter anderem das EU-Rechtsprinzip der »Verhältnismäßigkeit« eingehalten wurde.
Melanie Höhn
29.05.2025  16:00 Uhr

Die EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (KARL) führt eine vierte Klärstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen ein und nimmt Hersteller dabei in die Pflicht. Aktuell meldet der »Spiegel«, dass Generikahersteller erwägen, Metformin-haltige Präparate vom Markt zu nehmen.

Der Branchenverband Pro Generika warnte bereits vor einem Kollaps der Kassen. Nun hat sich auch der Verband forschender Arzneimittelhersteller dazu geäußert. »Der vfa befürwortet grundsätzlich die Einführung und den Betrieb einer vierten Reinigungsstufe in relevanten Kläranlagen. Er erkennt auch grundsätzlich an, dass die Pharmaindustrie dazu einen Beitrag leisten soll«, sagte Matthias Meergans, Geschäftsführer Forschungspolitik des Verbands. 

Aber bei der Entscheidung über die zahlungspflichtigen Branchen und die Beitragshöhe müssen laut Meergans die EU-Rechtsprinzipien »Verhältnismäßigkeit«, »Nichtdiskriminierung« und »Polluter pays« eingehalten werden. »Der vfa hat begründete Zweifel, dass das auf die EU-Abwasserrichtlinie zutrifft«, sagte er.

Denn diese lasse ausschließlich die Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten tragen. »Eine Überprüfung durch die EU-Kommission ist erforderlich, und das umso dringlicher, als der Pharmaindustrie in der EU noch andere Belastungen drohen, wie etwa Zölle auf Exporte in die USA. Die EU will ja versorgungskritische Industrien fördern und nicht durch ungerechtfertigte Belastungen verlieren«, so Meergans weiter. 

Deshalb fordere der vfa, dass die EU-Kommission die Methodik transparent offenlege, mit der die Mikroschadstoff-Werte ermittelt wurden. Sollte diese zu Fehleinschätzungen geführt haben, müsse die EU-Kommission die daraus abgeleitete Kostenverteilung für die Industrie korrigieren. Ziel müsse es sein, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland auch bei verbessertem Gewässerschutz weiter mit innovativen Arzneimitteln versorgt werden können, so der 

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