| Cornelia Dölger |
| 11.12.2025 15:28 Uhr |
Der bayerische Landtag will von der Bundesregierung ein »klares Bekenntnis zur Apotheke vor Ort«. / © querbeet
Weil die aktuellen Referenenentwürfe zur Apothekenreform hinter »den im Koalitionsvertrag auf Bundesebene getroffenen Vereinbarungen« zurückbleibe, fordert der bayerische Landtag konkrete und schnelle Nachbesserungen. Darauf einigten sich die Abgeordneten nun in einem Dringlichkeitsantrag von CSU und Freien Wählern.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) setzt sich dafür ein, Strukturen im Sinne der Apotheken zu verbessern, zuletzt beim Apothekengipfel in München. »Die geplante Apothekenreform des Bundes braucht dringend Nachbesserungen«, hatte die Ministerin am Rande des erstmalig vom bayerischen Gesundheitsministerium ausgerichteten Events gefordert. Vor allem die geplante PTA-Vertretungsbefugnis, aber auch andere Inhalte des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) bedürften einer Nachjustierung.
Mehrheitlich hat sich nun auch der bayerische Landtag dafür ausgesprochen, beim ApoVWG noch nachzubessern. Der Entwurf soll am kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. In dem Dringlichkeitsantrag fordern CSU und Freie Wähler rund um CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek ein »klares Bekenntnis zur Apotheke vor Ort«.
So begrüße man die Inititaiven des Freistaats zur Apothekenstärkung, zuletzt etwa durch besagten Apothekengipfel. Die Staatsregierung werde aufgefordert, »sich weiterhin und mit Nachdruck auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Vor-Ort-Apotheke in ihrer Funktion als erste wohnortnahe und niedrigschwellige, grundsätzlich ohne Terminvergabe erreichbare Anlaufstelle der Gesundheitsversorgung gestärkt und in ihrer flächendeckenden Präsenz gesichert wird«, heißt es in dem Antrag.
Die Referentenentwürfe zur Apothekenreform müssten sich konsequent am Koalitionsvertrag ausrichten und an mehreren Stellen nachgebessert werden. Entschieden lehnen die Abgeordneten die geplante »Apotheke ohne Apotheker« ab. Darüber hinaus soll das Fremdbesitzverbot für Apotheken beibehalten werden. Apotheken in strukturschwachen Regionen sollen strukturell besser unterstützt werden.
Präventionsleistungen müssten ausgebaut werden, außerdem sollten Abgabe und der Austausch von Arzneimitteln erleichtert und bestehende bürokratische sowie dokumentationsbezogene Vorgaben deutlich reduziert werden. Nullretaxationen aus rein formalen Gründen sollen abgeschafft und das Skonti-Verbot aufgehoben werden. Wie konkret im Koalitionsvertrag festgehalten, soll das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro erhöht werden und für ländliche Apotheken abhängig vom regionalen Versorgungsgrad in einem Korridor bis zu 11 Euro ausgestaltet werden können.
Mit der Reform ist auch die Verhandlungslösung geplant. Diese favorisieren auch die Abgeordneten, machen aber keine Angaben zu den Bedingungen, unter denen Kassen und Apotheken verhandeln sollen. Zudem sollen die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken vereinheitlicht werden, insbesondere bei Kühlketten und Nachweispflichten. Auch die Weiterentwicklung des Apothekerberufs »im Sinne eines modernen heilberuflichen Profils« nehmen die Abgeordneten in den Blick.
Maßnahmen, die Apotheken stärken, ließen die Pläne missen. Insbesondere zentrale Elemente zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Vor-Ort-Apotheken – wie die angemessene Anpassung
des Fixums, die Entlastung von Bürokratie oder die Stärkung der Präventionsleistungen – fänden sich in den Entwürfen »nur unzureichend wieder«. Dies gefährde das Vertrauen der Apothekerschaft in den Reformprozess und sende »das falsche Signal in eine ohnehin angespannte Versorgungssituation«. Für eine sichere Versorgung seien »ein verlässliches Fixum, zusätzliche ländliche Anreizkomponenten, die Stärkung präventiver Leistungen sowie ein fairer Ordnungsrahmen zwischen stationären und Versandapotheken unverzichtbar.