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Auch außerhalb Bayerns

BAV und AOK Bayern schließen Hilfsmittelvertrag

Mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) ist die Präqualifizierungspflicht für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln entfallen. Einen Versorgungsvertrag braucht es aber. Die AOK Bayern und der Bayerische Apothekerverband (BAV) haben zum 1. Februar einen Vertrag geschlossen, der bundesweit gilt.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 19.02.2025  16:00 Uhr

Nach dem Wegfall der Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel haben die AOK Bayern und der Bayerische Apothekerverband (BAV) den neuen Vertrag über die Versorgung mit apothekenüblichen Hilfsmitteln zum 1. Februar geschlossen. Er löst den alten Hilfsmittelversorgungsvertrag, den Vertrag über die Versorgung mit Bandagen und konfektionierten Orthesen sowie den Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie ab und soll der gesetzlichen Änderung auch EDV-technisch Rechnung tragen.

Wie die AOK Bayern erklärt, können Apotheken in Bayern dem Vertrag über das Onlinevertragsportal des BAV beitreten. Apotheken außerhalb Bayerns können das Online-Vertragsportal des eigenen Landesverbands nutzen und so AOK-Bayern-Versicherte versorgen. Andernfalls müssten sie mit der AOK Bayern für jeden Einzelfall die Kostenübernahme klären, soweit dies die Krankenkasse zulässt. Apotheken, die keine Mitglieder eines Landesverbandes sind, können eine eigene Beitrittserklärung ausfüllen.

Befreiung von Präqualifizierungspflicht gilt nicht grundsätzlich

Mit dem ALBVVG entfiel die Pflicht der Apotheken, sich für die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel zu präqualifizieren. Welche Hilfsmittel als apothekenüblich gelten, ist in der Anlage 1 der Vereinbarung zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband aufgelistet.

Die Befreiung gilt allerdings nicht für alle Hilfsmittel; für nicht-apothekenübliche Hilfsmittel greift die Präqualifizierungspflicht nach wie vor, darauf wies Oliver Launhardt, Geschäftsführer der AfPQ – Agentur für Präqualifizierung unlängst gegenüber der PZ hin.

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