BAK begrüßt schnellere Berufsanerkennung |
»Apothekerinnen und Apotheker sind hochspezialisierte und händeringend gesuchte Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen«, weiß BAK-Präsident Armin Hoffmann. / © PZ/Alois Müller
Der »Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen« war vergangene Woche öffentlich geworden. Der angespannten Fachkräftelage will das BMG mit Erleichterungen und Vereinfachungen bei den Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen begegnen. Das BMG hat unter anderem die Bundes-Apothekerordnung im Blick und sieht etliche Änderungen vor.
Etwa kann laut dem Entwurf die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung der pharmazeutischen Ausbildung der antragstellenden Personen zugunsten eines direkten Einstiegs in die Kenntnisprüfung entfallen. Wie die BAK in einer Reaktion auf den Referentenentwurf herausstellt, müssten Abschlüsse aus Drittstaaten damit nicht mehr Einzelprüfungen unterzogen werden, um festzustellen, ob diese der deutschen Ausbildung gleichwertig sind. Stattdessen würden beim direkten Einstieg in die Kenntnisprüfung die Fachkenntnisse vergleichbar denen der angehenden, in Deutschland ausgebildeten Apothekerinnen und Apotheker geprüft.
Dass das Verfahren damit an Fahrt aufnimmt, begrüßte BAK-Präsident Armin Hoffmann. Mit der beschleunigten Anerkennung würden Antragstellende wie Landesbehörden entlastet, weil sie weniger Aufwand mit umfangreich einzureichenden und zu prüfenden Unterlagen hätten. Gleichzeitig bleibe die Qualität der Versorgung auf demselben hohen Niveau, »denn die neuen Vorgaben erstrecken sich auf die Anerkennungsverfahren als solche und nicht auf die fachlichen Anforderungen«, so Hoffmann.
Ohne Gegenmaßnahmen könnten bis Ende 2033 mehr als 7000 Apothekerinnen und Apotheker in den Apotheken fehlen, warnte der BAK-Präsident. »Apothekerinnen und Apotheker sind hochspezialisierte und händeringend gesuchte Fachkräfte in unserem Gesundheitswesen.«
Die BAK weist darauf hin, dass sie sich bereits im Herbst 2024 an den Bundesrat gewandt und darum gebeten hatte, dass nicht nur das ärztliche, sondern auch das apothekerliche Berufsrecht dementsprechend angepasst wird. Die Pläne zur beschleunigten Anerkennung sollen laut BMG durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt werden, diese sollen einem eigenen Verfahren zeitnah folgen.