Pharmazeutische Zeitung online
Insolvenzverfahren

AvP stellt Rezeptabrechnung komplett ein

Der Geschäftsbetrieb von AvP mit den Vor-Ort-Apotheken ist offiziell eingestellt. Das Apotheken-Guthaben wird auf einem gesonderten Konto verwahrt, bis die wirtschaftliche Tragweite der Sache geprüft ist. Allerdings könne der Geschäftsbetrieb mit den Krankenhausapotheken weiterlaufen, heißt es heute von AvP. Zudem wird auch geklärt, wer einen Anspruch an den bei AvP befindlichen aber noch nicht abgerechneten Rezepte hat.
Charlotte Kurz
22.09.2020  14:48 Uhr

Das Insolvenzverfahren des Abrechners AvP lässt viele Apotheker aktuell die Luft anhalten. Die Frage, ob die ausstehenden Zahlungen Teil der Insolvenzmasse werden oder doch noch bei den Apothekern ankommen könnten, beschäftigt zurzeit mehr als 3000 betroffene Apotheken.

Gestern tagte zum ersten Mal der Gläubigerausschuss, in der ein Bankenvertreter, ein Vertreter der Bundesagentur für Arbeit, sowie ein Arbeitnehmervertreter und zwei Apotheker sitzen, um die jeweiligen Interessen im Insolvenzverfahren zu repräsentieren. Der Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos versucht nun die Situation zu prüfen. Jetzt ist klar: Die Entscheidung den Geschäftsbetrieb der AvP mit den Offizinapotheken einzustellen, steht offiziell fest. Der Grund dafür: »Aufgrund der zahlreichen Kündigungen und der finanziellen Risiken im Rahmen einer Fortführung wurde entschieden, den Geschäftsbetrieb (…) mit den Offizinapotheken einzustellen« heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung von AvP sowie in einem Scheiben an die betroffenen Apotheker, das der PZ vorliegt.  Aufgrund von operativen Schwierigkeiten sei das Vertrauen der Finanzierungspartner zum Unternehmen verloren gegangen, erklärte AvP heute. Das Unternehmen versuchte dabei vergeblich sich in den vergangenen Monaten neu auszurichten.

Fest steht damit auch, dass das ausstehende Geld, dass AvP den Apotheken schuldet, auf einem separaten Konto verwahrt wird, bis die »wirtschaftliche Tragweite« des Falls geklärt ist. Der Insolvenzverwalter Hoos erklärte dazu: »Den Vertragsbeziehungen zwischen den Apotheken und der AvP Deutschland GmbH liegen eine Vielzahl an verschiedenen Vertragsfassungen zu Grunde. Wir prüfen jetzt sehr sorgfältig, wie sich die Rechtslage an den Kontoguthaben und den Rezepten gestaltet. Aufgrund der wirtschaftlichen Tragweite dieser Frage halten wir es für geboten, diese ggf. auch durch einen unabhängigen juristischen Sachverständigen prüfen zu lassen. Die vorhandenen Kontoguthaben werden wir daher zunächst auf Separierungskonten verwahren«. Damit ist allerdings noch völlig offen, ob die Apotheker die ausstehenden Abschlagszahlungen erhalten werden oder nicht. Auch wie lange es dauert, bis die offenen Fragen geprüft werden, könne im Moment nicht beantworten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
THEMEN
ApothekeAvP

Mehr von Avoxa