AvP-Insolvenzverwalter überweist 3,3 Millionen Euro |
25.03.2024 15:30 Uhr |
Im AvP-Insolvenzverfahren wurde im Rahmen des Vergleichs die zweite Tranche an die Apotheken überwiesen. / Foto: picture alliance/dpa
Das Insolvenzverfahren zum privaten Rechenzentrum AvP läuft seit September 2020, die Aufarbeitung der Pleite ist aufgrund der teilweise undurchsichtigen Verträge und Zahlungsströme kompliziert. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens wurde im Herbst 2023 ein Vergleich geschlossen. Dieser sieht Teilausschüttungen der Forderungen der Apotheken vor, die ihrerseits auf etwaige Aussonderungsrechte verzichteten.
Die erste Tranche war im Januar fällig. Rund 33 Millionen hatte der Treuhänder an etwa 2.500 Empfänger überwiesen. Das entsprach jeweils rund 11 Prozent der Forderungen der Apotheken.
Deutlich geringer fällt nun die zweite Tranche aus: Insgesamt 3,3 Millionen Euro hat Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos dem Treuhänder zur Überweisung an die Apotheken bereitgestellt – also aus Sicht der Apotheken nur rund 1,1 Prozent ihrer Forderungen.
Auf Nachfrage erklärte Hoos die Summe so: »Die geringe Höhe der Auszahlungen liegt in erster Linie an der Abstimmung mit den Kostenträgern. Die bereits vor Abschluss des Vergleichs bei den Treuhändern hinterlegten Gelder müssen zugeordnet werden, wofür wir auf detaillierte Informationen von den Krankenkassen angewiesen sind. Vorher kann eine Auszahlung an den Treuhänder der Rahmenvereinbarung nicht erfolgen.«
Hintergrund: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatten die Krankenkassen Gelder aus der Rezeptabrechnung teilweise nicht in die Insolvenzmasse gegeben, sondern auf Treuhandkonten deponiert, in Einzelfällen auch bei Gericht hinterlegt. Bei der Zuordnung der Einzelbeträge ist Hoos auf die Zuarbeit der Krankenkassen angewiesen.
Wichtig für die Apotheken: Die vergleichsweise geringe Höhe der zweiten Abschlagszahlung hat nichts mit der Gesamtquote im Insolvenzverfahren zu tun. Auch Hoos verweist auf Nachfrage darauf, dass sich die Auszahlung damit auf die dritte Tranche verschoben hat: »Die nächste Auszahlung wird dann mit Sicherheit höher ausfallen, ebenso wie die vereinbarte Abschlagsverteilung an alle Gläubiger.«
Die im Vergleich ausgeschütteten Beträge werden wiederum 1:1 auf die Forderungen der Apotheken angerechnet. Mit dem Rest nehmen sie ganz normal am Insolvenzverfahren teil und werden nach dessen Abschluss gemäß der Quote bedient. Unter dem Strich könnten die Quote zwischen 40 und 50 Prozent der Gesamtforderungen liegen. Die Apotheken haben insgesamt rund 350 Millionen Euro zur Insolvenzmasse angemeldet. Die Rahmenvereinbarung betrifft aber nur einen Teil dieser Forderungen.
Die nächste Zahlung des Treuhänders an die Apotheken erfolgt nach offiziellen Angaben voraussichtlich Ende September. Und dann plant der Insolvenzverwalter gegen Ende des Jahres eine Abschlagsverteilung an alle Gläubiger.