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Insolvenzverfahren

AvP: Apothekerverbände schalten sich ein

Das Insolvenzverfahren des Apotheken-Rechenzentrums AvP führt zu erheblichen finanziellen Nöten bei den betroffenen Apothekern. Der Sächsische Apothekerverband sammelt aktuell Landesapothekerverbände um sich, um gemeinsam einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu beauftragen. Das Ziel: Die rasche Auszahlung der ausstehenden Beträge. Und: Der Apothekerverband Nordrhein prüft die Anspruchnahme staatlicher Hilfen.
Charlotte Kurz
21.09.2020  12:24 Uhr

Verband empfiehlt fristlose Kündigung

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg empfahl seinen Mitgliedern bereits vergangene Woche in einem Rundschreiben, dass der PZ vorliegt, einen eigenen Rechtsanwalt einzuschalten und fristlos per Einwurfschreiben sowie per Email oder Fax AvP zu kündigen. Als Begründung für die fristlose Kündigung empfahl der Verband den Apothekern zu schreiben: »Begründung: Zahlungsverzug seit …, Insolvenzantrag am …., Nichterreichbarkeit am … und unklare Kommunikation, existenzielle Bedeutung für meine Apotheke.« Auch der AVNR riet den Apotheken, falls noch nicht geschehen, dringend unter Einbeziehung eines Anwalts, den Großhandel und die entsprechenden Banken zu kontaktieren und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

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