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Kein OTC-Switch

Ausschuss befürchtet Miss- und Fehlgebrauch von Sildenafil

Im Januar hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht erneut gegen einen OTC-Switch für Sildenafil bei erektiler Dysfunktion gestimmt. Es gab unter anderem Bedenken bezüglich der Eigendiagnose beziehungsweise des Missbrauchspotenzials vor allem bei jüngeren Männern, wie aus dem nun veröffentlichten Sitzungsprotokoll hervorgeht.
Daniela Hüttemann
05.03.2025  15:58 Uhr

Es war bereits der dritte Versuch, Sildenafil von der Verschreibungspflicht zu befreien. Doch wie aus dem Ergebnisprotokoll hervorgeht, sahen die Ausschussmitglieder mehrheitlich keine neue Datenlage und blieben bei ihrer Einschätzung. Sie hatten im Januar 7:1 gegen die Entlassung aus der Verschreibungspflicht gestimmt. Nur ein Ausschussmitglied äußerte die Ansicht, dass durch einen OTC-Status Männer mit erektiler Dysfunktion (über die Apotheken) der ärztlichen Versorgung zugeführt werden könnten.

Zwar hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einer Präsentation zum Stand der Dinge angemerkt, die erektile Dysfunktion sei im Rahmen einer Selbstdiagnose sehr gut feststellbar. Diesbezüglich bestehe Konsens zwischen Antragstellern und BfArM. Entscheidend sei die Abklärung der Ursachen inklusive Komorbiditäten.

Verschiedene Ausschussmitglieder merkten dagegen jedoch laut Protokoll in der abschließenden Diskussion an, »dass gerade bei jungen Männern gegebenenfalls auch fragliche Vorstellungen im Kontext der sexuellen ›Leistungsfähigkeit‹ bestünden und dann eher sexualtherapeutische und psychologische Unterstützungsansätze erforderlich wären«; hatten also ihre Zweifel bezüglich korrekter Eigendiagnose beziehungsweise Anwendung.

Zweifel bestanden zudem weiterhin auch darin, ob mit einem OTC-Switch der Schwarzmarkt mit Sildenafil und entsprechenden Arzneimittelfälschungen eingedämmt werden könne. Damit wird der PDE-5-Hemmer absehbar in Deutschland weiter der Verschreibungspflicht unterliegen, sofern das Bundesgesundheitsministerium das Expertenvotum nicht übergeht. Das wäre aber eine Ausnahme.

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