Ausschüttung im AvP-Insolvenzverfahren |
Alexander Müller |
28.03.2025 13:00 Uhr |
Im AvP-Insovenzverfahren steht eine Abschlagverteilung an. / © picture alliance/dpa
Das Rechenzentrum AvP musste im September 2020 Insolvenz anmelden. Um das Verfahren zu beschleunigen, wurde im Herbst 2023 ein Vergleich geschlossen, dem 96 Prozent der Gläubiger auf Apothekenseite zugestimmt haben. Sie erhielten in drei Tranchen Abschläge auf ihre Forderungen vorab ausgezahlt, insgesamt etwa 15,4 Prozent. Im Gegenzug verzichteten sie auf die Geltendmachung etwaiger Aussonderungsrechte.
Teil des Deals war zudem eine Auszahlung an alle Gläubiger, sofern die Ansprüche »abschließend geprüft und uneingeschränkt zur Insolvenztabelle festgestellt« wurden. An dieser Ausschüttung nehmen also nicht nur die Apotheken teil, sondern etwa auch ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Rechenzentrums oder frühere Geschäftspartner mit offenen Rechnungen. Sofern genug Masse zur Verfügung steht, sind solche Vorabzahlungen insolvenzrechtlich möglich.
Insolvenzverwalter Hoos hat nun alle Unterlagen, insbesondere die aktualisierte Insolvenztabelle und das Verteilungverzeichnis, beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. Das Verteilungverzeichnis sieht eine Quotenzahlung auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 26 Prozent vor. Das Gericht werde die Unterlagen prüfen und anschließend das Verteilungverzeichnis niederlegen, heißt es vom Insolvenzverwalter.
Sofern Forderungen noch nicht final zur Insolvenztabelle festgestellt wurden oder bestritten sind, müssen sie gegebenenfalls später ausgeschüttet werden, wenn letzte Klarheit besteht. Spätestens mit der Schlussverteilung wird dies nachgeholt. Hoos hat für die noch umstrittenen Forderungen entsprechende Rückstellungen gebildet. Diese werden dann entweder ausgeschüttet oder fließen der Masse zu und werden bei der Schlussverteilung berücksichtigt.
An der Schlussverteilung nehmen die Apotheken auch nach Abschluss des Vergleichs als Gläubiger teil. Die Rückstellungen für bestrittene Forderungen und Ausfallforderungen betragen dem Vernehmen nach etwa 60 Millionen Euro. Inklusive der jetzt anstehenden Ausschüttungen haben die Apotheken 41,4 Prozent ihrer Forderungen zurück. Damit liegt man bereits im Korridor, der von den Prozessbeteiligten schon vorab vorsichtig geschätzt wurde – zwischen 40 und 50 Prozent.
Das ist zwar eine hohe Quote im Vergleich mit anderen Insolvenzverfahren – trotzdem bleiben die Apotheken vermutlich auf rund der Hälfte des Schadens sitzen. Da es sich um einen vollen Abrechnungsmonat handelt, geht es häufig um fünfstellige Beträge.