Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
EU-Patenrecht

Ausnahmen für Generika-Produktion

Die europäischen Hersteller von Generika und Biosimilars können sich freuen: Künftig soll in Europa die Produktion dieser Nachahmer-Produkte auch schon vor Ablauf des verlängerten Patentschutzes möglich sein. Darauf haben sich die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des EU-Rats am Donnerstag geeinigt.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 15.02.2019  15:50 Uhr

Die neuen Regelungen sollen den Export erleichtern und bestehende Wettbewerbsnachteile im Weltmarkt ausgleichen. Auch sollen die Hersteller für die Marktfreigabe in der EU auf Vorrat produzieren dürfen.Die Einigung im Rahmen der Trilog-Verhandlungen geht auf die Initiative der EU-Kommission aus dem Mai 2018 zurück. Sie hatte vorgeschlagen, die Vorschriften zum geistigen Eigentum anzupassen und für den Export von Arzneimitteln aus aus der EU eine Ausnahme vom Patentschutz einzuführen. Der nun erzielte Kompromiss zwischen EU-Parlament und EU-Rat geht sogar noch über den Vorschlag der Kommission heraus. Er sieht nicht nur die Herstellung für den Export (Manufacturing Waiver) in Länder vor, in denen der Patenschutz bereits abgelaufen ist oder nie existierte, sondern auch die Vorratsproduktion (Stockpiling Waiver) für den Eintritt in den EU-Markt, während das Original noch einen erweiterten Patentschutz genießt.

»Wir beseitigen einen großen Wettbewerbsnachteil für die EU-Hersteller, die nun in der Lage sein werden, auf den stark umkämpften Weltmärkten zu gleichen Bedingungen zu konkurrieren«, so die EU-Kommissarin Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Elżbieta Bieńkowska. Die Ausnahmeregelung werde nun die pharmazeutische Produktionsstätten Europas und die Vorreiterrolle Europas bei der Erforschung und Entwicklung stärken, teilte die EU-Kommission mit.

Im Zentrum der Änderung der Verordnung (EC) Nr. 469/2009 stehen die ergänzenden Schutzzertifikate für Arzneimittel, die Supplementary Protection Certificates (SPC), welche den Patentschutz des Originals über die herkömmlichen 20 Jahre um bis zu weitere fünf Jahre verlängern. Solch ein Zertifikat erhalten Medikamente, die aufgrund langer Studien und Testphasen bei Markteintritt bereits kostbare Patentschutzjahre verloren haben. Mit der geänderten Regelung sollen europäische Generika- und Biosimilar-Hersteller bereits während der Zertifikatslaufzeit Nachahmerprodukte eines Originals produzieren dürfen, um sie in Drittländerzu exportieren. Zudem dürfen sie sechs Monate vor Patentablauf mit einer Vorratsproduktion beginnen und können somit am Tag 1 nach Patentablauf mit in Europa hergestellter Ware in den europäischen Markt gehen.

»Industriepolitischer Nackenschlag«

Die Pharmaindustrie ist von der Regelung nicht begeistert. Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) lehnt eine Aufweichung des Patentschutzes strikt ab. Dies wäre ein »industriepolitischer Nackenschlag für eine der vitalsten Branchen Europas«. In Europa seien viele forschende Pharma- und Biotech-Unternehmen aktiv und sorgten für weiteren Fortschritt bei den Therapie- und Präventionsmöglichkeiten. Ihre Aktivitäten ruhten auf dem Patentschutz.

Die Generikabranche sieht mit der neuen Regelung hingegen eine lang gehegte Forderung umgesetzt. »Das ist ein wichtiger und überfälliger Schritt«, sagte Pro-Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer. Zudem könnten auf diese Weise mehr Generika nach deutschen Sozial- und Umweltstandards produziert werden. Die Kritik des vfa kann er nicht nachvollziehen. »Für die forschenden Pharmaunternehmen wird sich die Wettbewerbssituation nicht ändern«, so Bretthauer. Schon jetzt kämen Generika direkt am Tag 1 nach Patentablauf auf den Markt. »Sie kommen dann eben künftig nur nicht mehr aus Drittländern wie Indien, sondern aus Europa.«

Rat und Parlament müssen die Einigung noch förmlich beschließen. Dem stehe aber nichts mehr im Wege, heißt es aus dem Brüsseler Büro des SPD-Europa-Abgeordneten Tiemo Wölken, der in die Verhandlungen involviert war. Das Parlament unterstütze die Änderung. Und dem EU-Rat sei es in vielen Punkten entgegen gekommen, sodass dessen Zustimmung sehr wahrscheinlich sei, bekräftigte eine Mitarbeiterin von Wölken auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Der Rat trifft sich kommende Woche. Die Abstimmung im Plenum soll zwischen dem 3. und 18. April stattfinden.

Nach Annahme des Vorschlags wird die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten und ist 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt verbindlich. Die Umsetzung soll nach Angaben aus Brüssel dabei in zwei Schritten erfolgen. So sollen die neuen Waiver ab sofort bei SPC-Zertifikaten greifen, die zwar vom Hersteller beim Patentamt beantragt, aber noch nicht erteilt worden sind. Bei bereits existierenden SPC-Zertifikaten sollen die neuen Regelungen erst ab dem 1. Juli 2022 gelten.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa