Pharmazeutische Zeitung online
Preismoratorium

Hersteller ziehen vor Gericht

13.12.2017  08:45 Uhr

Von Stephanie Schersch / Seit Jahren läuft die Pharmaindustrie Sturm gegen das Preismoratorium für Arzneimittel. Jetzt hat der mittelständische Hersteller Infectopharm Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Hintergrund der Verfassungsbeschwerde ist die erneute Verlängerung des Preismoratoriums, die der Bundestag im März beschlossen hatte. Demnach dürfen die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag bis Ende 2022 nicht steigen. Sie bleiben damit weiterhin auf dem Stand von August 2009 eingefroren. Hebt ein Hersteller dennoch die Preise an, muss er Abschläge in gleicher Höhe an die Krankenkassen und Privatversicherer zahlen.

Infectopharm wertet diese Regelung als Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Berufsausübungsfreiheit. »Wir wehren uns dagegen, dass eine mittelständische Firma wie Infectopharm seit Jahren pauschal daran gehindert wird, für sinnvolle galenische Weiterentwicklungen seiner patentfreien Wirkstoffe adäquate Preise verlangen zu können«, schreiben Infectopharm-Inhaber Philipp Zöller und Geschäftsführer Markus Rudolph in einer gemeinsamen Erklärung. Auch der Anwalt des Unternehmens, Christian Stallberg, sieht durchaus andere und mildere Möglichkeiten, um die Arzneimittelpreise zu regulieren. So müssten die Krankenkassen etwa bei einer Erstattungsobergrenze ebenfalls nur die Kosten in einer bestimmten Höhe tragen, heißt es. Für galenisch verbesserte Präparate könnten Unternehmen dann jedoch Aufzahlungen von den Patienten verlangen.

 

Das Preismoratorium hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung im Jahr 2010 mit dem sogenannten GKV-Änderungsgesetz eingeführt. Zunächst war die Bremse bis Ende 2013 befristet, sie wurde dann aber immer wieder verlängert – unter heftigen Protesten der Industrie. Infectopharm sieht sich durch die Preisbremse besonders schwer gebeutelt. Viele der eigenen Präparate hätten eine speziell für Kinder verbesserte Darreichungsform, erklärte das Unternehmen. Die Preise für diese Arzneimittel seien jedoch an die herkömmlichen Präparate mit gleichem Wirkstoff gebunden. »Dies führt dazu, dass wünschenswerte galenische Weiterentwicklungen zum Nutzen der kleinen Patienten nicht realisiert werden können.«

 

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller sieht das ganz ähnlich. Gerade die Entwicklung kindgerechter Darreichungsformen werde durch den Preisstopp regelrecht ausgebremst, sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Hermann Kortland. Das Moratorium hindere Hersteller zudem daran, höhere Produktionskosten auszugleichen, die etwa aufgrund gestiegener Löhne oder regulatorischer Anforderungen wie der Fälschungsrichtlinie entstehen könnten. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa