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Legal Highs

Endlich illegal

Datum 30.11.2016  09:53 Uhr

Von Anna Pannen / Lange Zeit konnten Polizei und Justiz nichts gegen Erzeuger sogenannter Legal Highs unternehmen. Auch Händler und Konsumenten kamen straffrei davon. Ein neues Gesetz macht nun Schluss damit.

Es war ein wahres Katz-und-Maus-Spiel: Im Jahr 2008 kam in Deutschland das Rauschmittel Spice auf den Markt – ein Mix aus Pflanzenteilen und synthetischen Cannabinoiden. Die Regierung nahm den Wirkstoff ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auf. Kurz darauf war die Droge jedoch wieder legal im Umlauf – die Produzenten hatten den Wirkstoff nur ein klein ­wenig abgeändert, sodass das BtMG ihn nicht mehr erfasste.

Dieses Spielchen setzte sich fort. Immer wieder stellten versierte Händler minimal veränderte psychoaktive Stoffe her, meist Cannabimimetika und Phenylethylamine. Verkauft wurden sie legal als Kräutermischung oder Badesalz. Der Gesetzgeber kam mit dem Verbieten nicht hinterher. Doch damit ist nun Schluss: Vergangene Woche ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft getreten.

 

Das Gesetz umfasst erstmals ganze Stoffgruppen, nämlich alle von 2-Phenylethylamin abgeleiteten Verbindungen sowie Cannabimimetika, wobei zahlreiche mögliche Kombinationen detailliert aufgelistet sind. Ab sofort darf niemand in Deutschland diese Mittel herstellen, besitzen oder damit handeln, ansonsten drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Ausgenommen ist nur die anerkannte Verwendung in Industrie und Wissenschaft.

 

Wirksames Instrument

 

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), sagte: »Endlich haben Polizei und Justiz ein wirksames Instrument in der Hand. Ich fand es unerträglich, dass hochgefährliche Substanzen im Internet und auf Partys verkauft wurden und der Polizei die Hände gebunden waren.« Allein 2015 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) mehrere hundert Vergiftungen mit Legal Highs gemeldet, in 39 Fällen starben die Konsumenten. /

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