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Rx-Versandhandel

Bundesrat unterstützt Verbot

30.11.2016  09:53 Uhr

Von Ev Tebroke / Die Länderkammer hat für ein Verbot des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Medikamenten gestimmt. Ziel der daran gekoppelten Empfehlung an den Bundestag ist es, per Gesetz den Versand auf OTC-Arzneimittel zu beschränken.

Die Bundesländer fordern ein Verbot für den Rx-Versand. Die Abstimmung darüber ist vergangenen Freitag aber anscheinend knapp ausgefallen, denn das Bundesratspräsidium musste die Stimmen mehrmals nachzählen lassen.

 

Initiative aus Bayern

Hintergrund ist ein Urteil des Europä­ischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Okto­ber. Die Richter hatten die hierzulande gültige Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zugunsten ausländischer Versender gekippt. Aus Sicht des EuGH verstößt die Regelung, dass sich Versandapotheken aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, gegen die Warenverkehrsfreiheit.

 

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), die die Verbots-Initiative in die Länderkammer eingebracht hatte, betonte in ihrer Rede vor dem Plenum, das EuGH-Urteil gefährde die bewährte flächendeckende Versorgung der Patienten durch Apotheken in Deutschland: »Wir dürfen keinen ruinösen Preiskampf zulasten unserer Apotheken zulassen«, sagte sie. Es könne nicht sein, dass Versandapotheken aus anderen europäischen Mitgliedsländern vor allem die Versorgung von Chronikern und den Verkauf hochpreisiger Medikamente an sich ziehen. Insbesondere Apotheken in Stadtrandlagen und auf dem Land seien dadurch gefährdet und würden ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren. Nun sei ein schnelles Handeln nötig.

 

»Wir sollten nicht erst Strukturen zerschlagen lassen und uns dann hinterher überlegen, was zu tun ist, sondern dafür sorgen, dass die Strukturen erhalten bleiben können«, betonte Huml. Eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung sei insbesondere vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft zunehmend wichtiger, so die bayerische Gesundheitsministerin. Die mit dem Versorgungsauftrag verbundenen Dienstleistungen seien unverzichtbar. Keine Versandapotheke könne persönliche Beratung, Notdienste, Notfallversorgung oder Arzneimittelherstellung in Notfällen erbringen.

 

Nicht im AM-VSG

 

Dem Bundestag wird nun eine Empfehlung für eine Gesetzesregelung zugeleitet. Es gilt jedoch als sicher, dass ein solches auch bereits parallel vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angestrebtes Vorhaben nicht mehr im Zuge des aktuell in der parlamentarischen Beratung befindlichen Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) erfolgen wird. Das unterstrich auch die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMG, Ingrid Fischbach (CDU), gegenüber dem Plenum. Denn eine Regelung zum Versandhandelsverbot muss von der EU notifiziert werden. Dies kann bis zu sechs Monate oder sogar länger dauern. Für diese Zeit läge das AM-VSG auf Eis. Das BMG favorisiert daher ein eigenständiges Gesetzesvorhaben für die Versandhandelsfrage. /

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