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Risikostrukturausgleich

AOK muss gekürzte Zuschüsse hinnehmen

01.11.2016  10:02 Uhr

Von Cornelia Dölger / Rückschlag für die AOK Rheinland/Hamburg: Das Bundessozialgericht (BSG) hat bestätigt, dass die Krankenkasse keinen Anspruch auf zunächst in Aussicht gestellte Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds hat.

 

Vor einem Jahr hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einer Klage der Kasse noch stattgegeben, jetzt kassierte das BSG das Urteil. Dabei ging es um vom Bundesversicherungsamt (BVA) gekürzte Finanzzuweisungen innerhalb des Risikostrukturausgleichs (RSA). Die Entscheidung schaffe Klarheit und Planungssicherheit für alle Krankenkassen, kommentierte der Präsident des Bundesversicherungsamts, Frank Plate.

 

Die AOK hatte sich gegen die Entscheidung des BVA gewehrt, Zuschüsse für Versicherte zu kürzen, die über­wiegend im Ausland leben. Die Bonner Behörde verwaltet den Gesundheitsfonds. Die Kürzungen betreffen die Kasse erheblich, da sie traditionell viele Versicherte hat, die nicht hauptsächlich in der Bundesrepublik leben. Die Versicherer kritisierten vor allem, dass im Jahr 2014 die Neuberechnung erfolgte, obwohl der Kasse vom BVA noch im Jahr 2012 eine günstigere Berechnung per Bescheid mitgeteilt worden war. Der Bescheid beeinträchtige ihre Finanzplanung und sei unzulässig, argumentierte die Kasse. Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht gab der AOK in erster Instanz Recht und hob den angefochtenen BVA-Bescheid im vergangenen Oktober auf.

 

Anders sah es das BSG und entschied jetzt, dass die gesetzliche Neuregelung – die sich zuungunsten der Krankenkasse auswirkt –, im Jahresausgleich für das Jahr 2013 zu berücksichtigen war. Damit befanden die Richter, dass der Grundlagenbescheid, welcher der Kasse höhere Zuschüsse prognostiziert hatte, lediglich als vorläufig zu betrachten ist. /

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