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Resolution

Freiberufler gegen Datenspeicherung

21.10.2015  08:44 Uhr

Von Daniel Rücker / Apotheker, Ärzte und Rechtsanwälte sind mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht zufrieden, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat. In einer Resolution fordern die Präsidenten der betroffenen Kammern, deren Mitglieder aus der Datenspeicherung herauszunehmen.

Für die Apotheker trägt der Präsident der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, die Resolution mit. Das Gesetz sehe vor, dass auch die Daten von Berufsgeheimnisträgern für einen bestimmten Zeitraum gespeichert werden sollen, heißt es in der Resolution.

Die Freiberufler halten die routinemäßige Speicherung ihrer Verkehrs- und Standortdaten für nicht EU-konform. Zum Schutz der Mandanten und Patienten müsse die Speicherung der Daten aller Berufsgeheimnisträger verhindert werden. Die Freiberufler fürchten, dass die Datenspeicherung das Vertrauen der Klienten erschüttern könnte.

 

Mithilfe von gespeicherten Standortdaten ließen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, kritisieren die Kammerpräsidenten. So könne festgestellt werden, wie lange ein Geheimnisträger mit einem Abgeordneten, Journalisten oder Rechtsanwalt gesprochen habe. Dadurch entstehe das Bewusstsein staatlicher Kontrolle, was wiederum die Kontaktaufnahme mit einem Geheimnisträger erschweren oder verhindern könnte.

 

Für ein funktionierendes Gesundheitswesen sei ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Geheimnisträger essenziell. Deshalb und aus verfassungsrechtlichen Gründen müsse gewährleistet werden, dass deren Daten im Gegensatz zu anderen Personendaten nicht gespeichert würden. Zudem dürften Telekommunikationsdaten nicht gespeichert werden.

 

Schließlich verweisen die Kammerpräsidenten auf ein Urteil des Europä­ischen Gerichtshofs (EuGH) vom April 2014. In diesem hätten die Richter entschieden, die anlasslose Datenspeicherung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Charta der Grundrechte in der Europäischen Union, wenn sie keine Ausnahmen für Personen mache, die dem Berufsgeheimnis unterlägen. /

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