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Presserat

»Pillendreher« ist nicht ehrverletzend

22.10.2013  17:58 Uhr

Von Ev Tebroke / Der »Spiegel«-Artikel »Pillendreher als Datendealer« verletzt aus Sicht des Deutschen Presserats keine presse­­ethischen Grundsätze. Mit dieser Entscheidung hat das Gremium eine Beschwerde des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) zurückgewiesen.

Wie der Presserat dem BAV mitteilte, sei die Überschrift zwar auf den ersten Blick missverständlich. Bereits im ersten Satz der Unterzeile erfahre man jedoch, dass die Rechenzentren der Apotheken und nicht die Apotheken selbst Patientendaten verkauften. Ferner sei in den Begriffen »Pillendreher« und »Datendealer« keine Ehrverletzung zu erkennen. Die Begriffe seien zwar sehr salopp, überschritten jedoch nicht die Grenze zu einer Schmähung gemäß Pressekodex, so die Begründung.

BAV sieht Verunglimpfung

 

Der BAV hatte Ende August Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen den in Ausgabe 34 des »Spiegel« erschienenen Artikel eingelegt. Darin hatte das Nachrichtenmagazin über einen vermeintlich illegalen Handel mit Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren berichtet. Nach Ansicht des BAV suggerierten Überschrift und Bebilderung, dass Apotheker selbst die Patientendaten an Marktforschungsunternehmen verkauften. Auch sah der Verband in der Bezeichnung »Pillendreher« und »Dealer« eine Verunglimpfung des Berufsstandes der Apotheker. Diese Auffassung teilt der Presserat jedoch nicht.

 

»Wir müssen die Entscheidung des Presserates akzeptieren«, sagte der BAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann laut einer Pressemitteilung des Verbands. Dem BAV sei es jedoch wichtig gewesen, ein klares Zeichen zu setzen und die Berichterstattung nicht unkommentiert hinzunehmen, wenn es um die Vertrauensgrundlage von Patienten und Apothekern gehe.

 

Inhaltlich wird der Bericht allerdings weiterhin rechtlich beanstandet. Zurzeit läuft ein vom Apotheken­rechenzentrum VSA angestrengtes Verfahren gegen den »Spiegel« vor dem Hamburger Landgericht. Das Rechenzentrum hatte die in dem Bericht erhobenen Vorwürfe als grundsätzlich falsch zurückgewiesen. Einen Teil­erfolg konnte die VSA bereits für sich verbuchen. Aufgrund einer einstweiligen Verfügung durch das Berliner Landgericht musste »Spiegel-Online« einen entsprechenden Bericht im Netz löschen. /

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