Länder für weiteren Tatbestand |
29.09.2015 09:09 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Der Bundesrat möchte das geplante Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen um ein weiteres Tatbestandsmerkmal ergänzen. Demnach sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen, wenn durch Bestechung die Gesundheit eines Patienten erheblich in Gefahr gebracht wird. Das geht aus einer Stellungnahme der Länder hervor, die der Bundesrat vergangene Woche beschlossen hat. Damit folgte das Plenum einer entsprechenden Empfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer.
Mit dem Antikorruptionsgesetz will die Bundesregierung Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen künftig effektiver bekämpfen. Wer sich als Heilberufler bestechen lässt, muss demnach mit einer Geldbuße und bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen. Das Gleiche gilt für denjenigen, der etwa einem Arzt Geld dafür anbietet, dass er bestimmte Arzneimittel verschreibt.
Für besonders schwere Fälle von Korruption sieht die Novelle strengere Strafen von bis zu fünf Jahren Haft vor. Dem Gesetzentwurf zufolge gelten in der Regel all jene Fälle als schwer, in denen die Täter gewerbsmäßig handeln oder der versprochene Vorteil besonders groß ist. Körperliche Schäden spielen in diesem Zusammenhang demnach keine Rolle.
Die Länder halten das für falsch. Es sei »schwer vermittelbar, dass eine körperliche Schädigung als Folge des Fehlverhaltens hinter den übrigen Tatbestandsmerkmalen zurückstehen soll«, heißt es in der Stellungnahme. Sie fordern daher, auch solche Fälle als schwer zu definieren, in denen »der Täter einen anderen Menschen durch die Tat in eine Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung bringt«. Darüber hinaus sollen aus Sicht der Länder auch die Renten- und die Unfallversicherung des betroffenen Patienten einen Strafantrag bei Korruptionsverdacht stellen können. Das sieht der Gesetzentwurf bislang nicht vor /