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Entlassrezept

Teufel steckt im Detail

27.09.2017  10:48 Uhr

Von Ev Tebroke / Ab 1. Oktober dürfen Kliniken ihren Patienten bei der Entlassung ein Rezept über die benötigten Arzneimittel mitgeben, das diese dann innerhalb von drei Werktagen in jeder Apotheke bundesweit einlösen können. Die Apotheker begrüßen den Start des verpflichtenden Entlassmanagements, sehen bei der reibungslosen Umsetzung aber noch Schwierigkeiten, wie Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), mitteilte.

 

Einige Detailregelungen, die von den Verbänden der Krankenkassen, Vertragsärzte und Krankenhäuser in einem Rahmenvertrag ausgehandelt wurden, halte er für problematisch. Als Beispiel nennt Becker etwa die Tatsache, dass Entlassrezepte für Arzneimittel eine andere Gültigkeitsdauer haben als solche für Hilfsmittel. »Solche Punkte müssen noch bearbeitet werden, um eine sichere und reibungslose Versorgung der Patienten zu garantieren«, betonte Becker.

 

Grundsätzlich sind die Apotheker nach eigenen Angaben erfreut, dass das Entlassrezept endlich kommt. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das neue rosa Rezept unterscheidet sich durch den Aufdruck »Entlassmanagement« von ambulanten Verordnungen.

 

»Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab«, so der DAV-Vorsitzende. Die Regelung erleichtert dem Patienten den Übergang von der stationären in die ambulante Behandlung, indem sie eine Anschlussmedikation ermöglicht und ihm so erspart, direkt nach der Entlassung zunächst einen Arzt aufsuchen zu müssen. /

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