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Bundesrat

Länder kippen Präventionsgesetz

24.09.2013  17:29 Uhr

Von Ev Tebroke / Das Präventionsgesetz und die daran gekoppelten gesetzlichen Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen sind vorerst vom Tisch. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf vergangenen Freitag mit der Mehrheit von SPD, Grünen und Linken in den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Damit sind die letzten wichtigen Gesundheitsvorhaben der schwarz-gelben Koalition gescheitert, denn eine Vermittlung ist aufgrund der abgelaufenen Legislaturperiode nicht mehr möglich. Der Bundesrat kritisierte das Präventionsgesetz als völlig unzureichend und forderte eine »grundlegende Überarbeitung«. Unter anderem sei es »nicht geeignet, die bestehende soziale Ungleichheit bezüglich der Gesundheitschancen in der Bevölkerung zu reduzieren«, heißt es in der Begründung der Länderkammer. 

Auch wird bemängelt, dass die geplante Regelung zur Stärkung der Prävention ausschließlich auf ein verändertes Leistungs­spektrum der Gesetzlichen Kranken­versicherung setze. Weitere Sozialversicherungsträger sowie die Private Krankenversicherung (PKV) spielten sowohl bei der Mitgestaltung als auch bei der Finanzierung keine Rolle, so die Kritik.

 

Das Präventionsgesetz sah vor, dass die Krankenkassen mit zusätzlichen Ausgaben in Millionenhöhe der Ausbreitung von Volkskrankheiten entgegenwirken und die Versicherten zu einer gesünderen Lebensweise anregen. Die Opposition hält diesen Ansatz für wirkungslos. Der Bundesrat fordert nun »mehrjährige Landespräventions- und Gesundheitsförderprogramme«. Diese sollten in Kooperation mit Ländern, Sozialversicherungsträgern, Leistungserbringern und anderen erarbeitet und realisiert werden, heißt es. Das Ziel, die gesundheitliche Vorsorge der Bevölkerung zu verbessern, steht schon lange auf der politischen Agenda. Bereits unter der früheren Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) war ein entsprechendes Präventionsgesetz gescheitert. Nun muss das Vorhaben in dieser Legislaturperiode erneut verhandelt werden.

 

Auch die an das Präventionsgesetz gekoppelten Anti-Korruptionsmaßnahmen sind aus Oppositionssicht ungenügend. SPD, Grüne und Linke hatten verlangt, die Regelungen im Strafrecht und nicht wie von der Koalition vorgesehen im Sozialrecht zu verankern. Damit hätte auch der Bereich der PKV erfasst werden können. »Ziel muss es sein, jegliche Vorteilsnahme als Gegenleistung für eine Gesundheitsdienstleistung strafbewehrt zu sanktionieren«, so die Argumentation des Bundesrats.

 

Opposition zufrieden

 

Linken-Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler, begrüßte die Zurückweisung der Gesetzesvorhaben: »Wer Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten wirklich bekämpfen will, muss das im Strafgesetzbuch ahnden.« Michael Grosse-Brömer (CDU), erster parlamentarischer Geschäftsführer der Union, warf den von SPD, Grünen und Linkspartei regierten Ländern hingegen vor, reine Verhinderungspolitik zu betreiben. /

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