3,24 Euro für Sichtbezug |
24.09.2013 17:29 Uhr |
Von Anna Hohle / In Baden-Württemberg erhalten Apotheker künftig Geld, wenn sie Süchtige bei der Einnahme von Substitutionsmitteln überwachen. Eine entsprechende Vereinbarung haben der Landesapothekerverband (LAV) und die Krankenkassen in der vergangenen Woche getroffen.
Beim sogenannten Sichtbezug nehmen Opiatabhängige flüssige Drogenersatzmittel normalerweise unter Aufsicht eines Arztes ein. Dieser kann die Aufgabe jedoch an einen Apotheker übertragen. Im Gegensatz zu den Medizinern wurden Pharmazeuten für diese Leistung allerdings bislang nicht bezahlt. Das soll sich nun ändern.
Freiwillige Teilnahme
Laut einer Vereinbarung zwischen LAV und Kassen sollen Apotheker in Baden-Württemberg künftig 3,24 Euro plus Mehrwertsteuer pro ärztlich verordnetem Sichtbezug erhalten – dieselbe Summe, die auch Ärzte für diese Leistung abrechnen können.
Einen Sichtbezug anzubieten, bleibe jedoch freiwillig, betonte LAV-Sprecher Frank Eickmann. Abgerechnet werde der Sichtbezug über eine Sonder-PZN. Das Substitutionsmittel selbst werde wie gehabt nach der Hilfstaxe vergütet. Die Vereinbarung gilt ab dem 1. November für alle Apotheken in Baden-Württemberg. Wer sich für den Sichtbezug entscheidet, muss dem Vertrag also nicht extra beitreten.
Hintergrund der Vereinbarung ist der relativ hohe Zeitaufwand für den Sichtbezug. Viele Ärzte hätten nicht genug Kapazitäten für diese Leistung, erklärten die Krankenkassen in Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dies könne dazu führen, dass Patienten zu früh aus dem Sichtbezug entlassen werden. Stattdessen dürften sie dann eine größere Menge des Substitutionsmittels mitnehmen, das den Bedarf mehrerer Tage deckt (Take-home-Regelung). Dies führe zu höheren Rückfallquoten, auch gelangten Substitutionsmittel so häufiger auf den Schwarzmarkt.
Mit der neuen Vergütung soll sich das ändern. »Wir gehen davon aus, dass sich nun auch vermehrt Apotheken bereit erklären, den Sichtbezug vorzunehmen«, sagte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann. /