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DocMorris

Weitere Niederlage für Hecken

26.09.2006  18:52 Uhr

DocMorris

<typohead type="3">Weitere Niederlage für Hecken

Von Daniel Rücker

 

Im Rechtsstreit um DocMorris hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis einer weiteren Apothekerin einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Der für die Genehmigung verantwortliche saarländische Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken, hat damit erneut vor einem in seinen Amtsbereich fallendes Gericht eine Schlappe erlitten.

 

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat damit seine Entscheidung von vorletzter Woche bestätigt, als es drei Apothekern in fast identischen Verfahren bereits einstweiligen Rechtsschutz eingeräumt hatte. Die Entscheidung hatte zur Schließung der Saarbrücker Filiale des Versandhändlers geführt. Wie im vorhergehenden Urteil begründete das Gericht seine Entscheidung erneut, die Apothekerin könne eine Verletzung der Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb durch die Betriebserlaubnis für DocMorris geltend machen. Während deutsche Apotheken immer einem Apotheker gehören und von ihm betrieben werden müssen und dieser mit seinem Vermögen für den Geschäftsbetrieb haftet, war die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Filiale auf eine Aktiengesellschaft ausgestellt.

 

Die nachfolgend klagende Apothekerin Helga Neumann-Seiwert hatte zuvor vor dem Landgericht in Saarbrücken geklagt. Dort wurde aber ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Hecken abgelehnt. Danach folgte sie den anderen drei Apothekern, die zeitgleich mit der saarländischen Apothekerkammer und dem Deutschen Apothekerverband Klage und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht hatten.

 

Gegen die erste Entscheidung des VG Saarlouis hatten sowohl das Gesundheitsministerium als auch der niederländische Versender Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes eingelegt. Bislang hat dieses aber noch keine Entscheidung getroffen. In ersten Stellungnahmen nach der Schließung hatte DocMorris-Chef Ralf Däinghaus noch behauptet, seine Filiale werde in wenigen Tagen wieder geöffnet.

 

Doch das OVG will sich nach eigenem Bekunden für die Entscheidung ausreichend Zeit lassen. Hecken hatte nach der Entscheidung die VG-Richter massiv und in einem für einen Justizminister unüblichen Stil angegriffen. Er hatte ihnen vorgeworfen, sich nicht mit seinen Argumenten auseinandergesetzt zu haben. Dem will das OVG nun wohl mit einer eingehenden Prüfung entgegentreten. Ein Termin für die Verkündung der Entscheidung ist noch nicht bekannt.

 

Auf dem Deutschen Apothekertag in München hat die bayerische Sozialministerin Christa Stewens ihren saarländischen Kollegen für dessen einsame Entscheidung scharf kritisiert: »Die Betriebserlaubnis hätte es so nicht geben dürfen«, sagte sie in einem Grußwort während der Eröffnungsveranstaltung. Es gebe gute Gründe dafür, warum das Apothekenrecht Kapitalgesellschaften als Betreiber von Apotheken nicht zulasse. Auch im Eckpunktepapier sei eine Änderung der Besitzverhältnisse für Apotheken nicht vorgesehen. Hecken, der Mitglied der Arbeitsgruppe war, die die Eckpunkte formulierte, hatte nach eigener Aussage eine entsprechende Gesetzesänderung in diesem Gremium erst gar nicht angeregt.

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