Pharmazeutische Zeitung online
EU-Kommission

Arme Länder sollen leichter an Generika kommen

16.09.2015  08:43 Uhr

Von Stephanie Schersch / Entwicklungsländer sollen nach dem Willen der EU-Kommission künftig einfacher Zugang zu vergünstigten Arzneimitteln bekommen. Die Kommission unterstütze das Anliegen der am wenigsten entwickelten Staaten, auf unbestimmte Zeit von den bei der Welthandelsorganisation (WTO) verankerten Regeln für geistiges Eigentum bei Pharmaprodukten befreit zu werden, heißt es in einer Mitteilung der EU.

Auf diese Weise könnten Entwicklungsländer Generika unabhängig von bestehenden Patenten importieren oder im Land selbst herstellen, etwa in Fällen, in denen es keine Lizenzen für ein Präparat gibt.

Zwar hatte die Welthandelsorganisation in der Vergangenheit laut EU schon einmal eine zeitlich begrenzte Lockerung der Regeln für Entwicklungsländer bewilligt. Die Kommission drängt nun aber auf eine unbefristete Befreiung. »Auch wenn Patente in Entwicklungs- und Schwellenländern zu Innovationen anregen, sollte das Recht an geistigem Eigentum kein Thema sein, wenn die Ärmsten der Welt dringend Behandlungen brauchen«, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.

 

Eine langfristige Ausnahme von den WTO-Regeln könne für die erforderliche Rechtssicherheit sorgen. Generikafirmen und Hilfsorganisationen könnten der Kommission zufolge dann etwa HIV-Präparate in den betroffenen Ländern verteilen, ohne dass Gerichtsverfahren aufgrund von Patentverletzungen drohen.

 

Über den Vorstoß der Kommission muss nun der EU-Ministerrat entscheiden. Sein Votum bestimmt den Standpunkt, den die EU bei Beratungen des WTO-Gremiums für handelsbezogene Rechte des geistigen Eigentums vertreten wird, das Mitte Oktober zusammenkommen wird. /

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