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Im Fokus bei EHEC und Organspenden

13.09.2011  17:29 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) ist stolz auf ihr Krisenmanagement während der gerade überstandenen EHEC-Epidemie. Um den Mangel an Spenderorganen zu begegenen, fordert sie eine grundlegende Reform des Transplantationsgesetzes.

Während der EHEC-Epidemie in diesem Frühsommer wirkte das Krisenmanagement in der Öffentlichkeit bisweilen wirr. Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) kommt zu einem anderen Ergebnis. »Es hat alles sehr schnell und gut funktioniert«, sagte der Pressesprecher der DGfN, Professor Dr. Jan Galle, auf der Jahrestagung der Fachgesellschaft, die am Wochenende in Berlin stattfand. Was durch die Medien ging, sei teilweise falsch gewesen. Positive Meldungen seien nicht verbreitet worden.

An einigen Stellen hätte es allerdings besser laufen können, räumte DGfN-Präsident Professor Dr. Reinhard Brunkhorst ein. Er verwies darauf, dass das Meldewesen zum Teil noch umständlich mit Fax gearbeitet habe. Inzwischen hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Meldefristen bei Infektionskrankheiten deutlich verkürzen soll. Demnach müssen die Landesbehörden das Robert- Koch-Institut (RKI) spätestens nach drei Tagen informieren. Bisher haben sie bis zu 16 Tagen Zeit.

 

Fachärzte organisierten EHEC-Register und Hotline

 

Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie könne stolz sein, die EHEC-Epidemie so gut bewältigt zu haben, sagte Brunkhorst. Innerhalb von wenigen Tagen habe die DGfN ein EHEC-HUS-Register initiiert und online geschaltet. Zudem habe die Fachgesellschaft in der Krise aktuelle Therapieempfehlungen erarbeitet und eine Telefonhotline für Ärzte eingerichtet. Brunkhorst kündigte an, mithilfe des Registers nun die Krankheitsverläufe auswerten zu wollen.

 

Laut dem Abschlussbericht des RKI erkrankten von Mai bis Juli 2011 insgesamt 3842 Menschen an EHEC, davon 855 mit dem hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS). 35 Menschen starben an EHEC. »Die Sterberate war nicht so hoch wie befürchtet. Sie lag bei 4,1 Prozent«, sagte Galle. Auch die Prognose der Patienten sei besser als befürchtet. »Die allermeisten Erkrankten sind inzwischen wieder arbeitsfähig.«

 

Als Konsequenz aus der EHEC-Epidemie forderte die DGfN in Berlin: Es müsse sichergestellt sein, dass es in Zukunft genügend Nephrologen gibt. »Wir brauchen auch in der Fläche gut ausgebildete Fachärzte, die EHEC-Patienten frühzeitig erkennen können«, sagte DGfN-Präsident Brunkhorst.

 

Das zweite große Thema auf der Jahretagung der Nierenspezialisten in Berlin waren Organspenden. Die DGfN forderte eine grundlegende Reform des Transplantationsgesetzes, um den Organmangel zu beheben.

 

Dabei befürwortet die Fachgesellschaft eine sogenannte Widerspruchslösung, nach der jeder Bürger automatisch Spender ist, sofern er einer Organentnahme nach seinem Tod nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat.

 

Der im April vorgelegte Entwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes werde die Situation nur unwesentlich entschärfen, kritisierte Kongresspräsident Professor Dr. Ulrich Frei. Es stimme zwar hoffnungsvoll, dass sich nach den Anhörungen im Bundestag im Juni 2011 zumindest eine Mehrheit für die Entscheidungsregelung entwickelt hat. Danach muss sich jeder Bürger einmal im Leben für oder gegen eine Organspende entscheiden. »Das würde das Organaufkommen erhöhen und die Wartezeit für viele Menschen, die verzweifelt auf ein Spender- organ warten, verkürzen«, sagte Frei. Aktuell warteten in Deutschland rund 8000 Menschen auf eine neue Niere. Die Wartezeit betrage im Schnitt fünf bis sechs Jahre, berichtete er.

 

In Österreich und Spanien gibt es mehr Spenderorgane

 

Stärker als eine Entscheidungslösung könne jedoch eine Widerspruchsregelung die Zahl der Spenderorgane erhöhen. Frei: »In Ländern mit einer gesetzlich verankerten Widerspruchslösung wie in Österreich und Spanien werden die höchsten Organspenderaten erzielt.« Aktuell gilt in Deutschland die Informationslösung: Wenn kein Spenderausweis vorliegt, entscheiden die Angehörigen, ob dem Toten Organe entnommen werden dürfen. Dabei werde der Wille des Verstorbenen oft nicht nachvollzogen, sagte Frei.  /

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